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                                            Deutscher Antidiskriminierungsverband


                                            Wir haben einen Traum

                                            Picture
                                            Dr. Stefan Prystawik, Vorsitzender des DADV
                                            Die Würde des Menschen ist unantastbar -
                                            das durchzusetzen ist unser Traum.

                                            Wir wollen ein Land, in dem die Würde des Menschen wirklich unantastbar ist. Also: Schluß mit Diskriminierung, Mobbing, Bossing, Straining und jeder anderen Form der Entwürdigung.

                                            Helfen Sie mit - nur gemeinsam können wir den Traum Martin Luther Kings jr. umsetzen:  Würde für jeden Menschen.



                                            Seit 2004 kämpft der DADV gegen jede Form der Diskriminierung und für ein gerechtes Miteinander im Arbeitsleben und der Gesellschaft insgesamt. Der DADV ist eine überparteiliche Nichtregierungsorganisation und unabhängig von staatlichen Zuschüssen.


                                            Wer das Böse widerspruchslos hinnimmt,
                                            unterstützt es in Wirklichkeit

                                            Martin Luther King


                                            Hilfe für Opfer


                                            Der DADV steht jedem Diskriminierungsopfer offen, unabhängig davon, weswegen es diskriminiert wird. Immer noch werden in Deutschland Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihres Alters, ihres Glaubens, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt. Eine Gesellschaft ist erst dann wirklich frei ist, wenn sie allen ihren Mitgliedern tatsächliche Freiheit sichert.

                                            Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führt die Bundesrepublik Deutschland mit Verspätung erstmals ein mit wirksamen Sanktionen (Schadensersatz) verbundenes umfassendes Diskriminierungsverbot ein.

                                            Opfer von Diskriminierung erhalten mit dem AGG die Möglichkeit, sich wirksamer zu wehren und ihre Würde zu verteidigen. Aber auch Mobbingopfer sind nicht wehrlos.


                                            Hilfe durch den DADV

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                                            v.l.n.r.: Prof. Alenfelder, EU Kommissar V. Spidla
                                            Vladimir Spidla, früherer EU Kommissar und Präsident der Tschechischen Republik auf dem 3. Deutschen Antidiskriminierungstag des DADV, 2008:

                                            "Recht ist gut, wenn es effizient ist."

                                            "Was uns von totalitären Systemen unterscheidet, ist die Menschenwürde."




                                            International


                                            Der DADV bemüht sich um eine internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Diskriminierung.

                                            Council on Global Antidiscrimination

                                            Picture
                                            Der DADV ist Mitglied des Council on Global Antidiscrimination.
                                            Er unterstützt die Washington Resolution:

                                            "We have learned from the experience of the Civil Rights Movement that without effective legal provisions that enable victims to fight their own defense, all well meaning declarations remain hollow and lack merit".

                                            "Aus der Erfahrung der US-Bürgerrechtsbewegung haben wir gelernt: ohne wirksame Gesetze, die es dem Opfer ermöglichen, sich wirksam zu wehren, bleiben alle wohlmeinenden Deklarationen wirkungs- und bedeutungslos."



                                            European Anti-Discrimination Council

                                            Der DADV arbeitet mit dem Europäischen Antidiskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council - EAC) zusammen.

                                            Hinweise

                                            Bitte beachten Sie:
                                            Die Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl der Gerichtsentscheidungen und der noch nicht entschiedenen Probleme kann keinerlei Haftung für diese Informationen übernommen werden.

                                            Zur verbesserten Lesbarkeit wird auf den Seiten des D.A.D.V. auf eine ausdrückliche Aufnahme beider Geschlechtsvarianten im Text verzichtet. Soweit sich aus dem Zusammenhang nichts Anderes ergibt, sind beide Geschlechter gemeint.