Frank Jansen
Der Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und
Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen und
Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht,
Rechtsanwalt Frank Jansen, erläuterte die juristischen Grundlagen des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die praktische Umsetzung.
Jansen, der auch der Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und
Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen ist, betonte
die Bedeutung einer abschreckend hohen Entschädigung bei
Diskriminierungen, um potentielle Täter abzuschrecken. Die bislang im
Regelfall für ausreichend gehaltene Summe von einem Jahresgehalt
mindestens aber 30.000 € sei bei Großunternehmen – so Jansen – zu
niedrig. Hier seien 2 % des Jahresumsatzes anzusetzen.