Antidiskriminierungsforum
Am 15.05.2006 fand in Bonn das 1. Antidiskriminierungsforum statt.
Veranstalter war der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV, dessen Vorsitzende, Susanne B. Witt, sich nach der Veranstaltung sehr erfreut zeigt über das Interesse und die hervorragenden Ergebnisse dieser ersten Fach- und Vernetzungstagung nach Ankündigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Bundesregierung.
Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Sylvia Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und wurde in Kooperation mit Herrn Dr. Ilja Seifert, Mitglied des Deutschen Bundestages, Behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, und dem European Anti-Discrimination Council (EAC) durchgeführt.
Veranstalter war der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV, dessen Vorsitzende, Susanne B. Witt, sich nach der Veranstaltung sehr erfreut zeigt über das Interesse und die hervorragenden Ergebnisse dieser ersten Fach- und Vernetzungstagung nach Ankündigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Bundesregierung.
Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Sylvia Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und wurde in Kooperation mit Herrn Dr. Ilja Seifert, Mitglied des Deutschen Bundestages, Behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, und dem European Anti-Discrimination Council (EAC) durchgeführt.
Dr. Alenfelder, der Rechtsexperte des DADV,
erläuterte die Grundlagen des Antidiskriminierungsrechts nach den
Vorgaben der EU. Dabei verwies er auf die Möglichkeiten und Risiken des
kommenden Gesetzes.
Dr. Stefan Prystawik vom EAC (European Anti-Discrimination Council) berichtete über Möglichkeiten und Erfahrungen mit "Strategic Litigation" in den USA.
Bonner Appell
Zum Abschluß des 1. Deutsche
Antidiskriminierungsforums verabschiedeten die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus Anlaß der bevorstehenden ersten Lesung des Gesetzes am
19. Mai 2006 im Bundestag folgenden
Bonner Appell
1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN!
2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE!
3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE!
4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG!
5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!
6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS!
ERLÄUTERUNG:
zu 1: Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.
zu 2: Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.
zu 3: Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.
zu 4: Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.
Bonn, 15. Mai 2006
Bonner Appell
1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN!
2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE!
3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE!
4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG!
5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!
6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS!
ERLÄUTERUNG:
zu 1: Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.
zu 2: Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.
zu 3: Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.
zu 4: Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.
Bonn, 15. Mai 2006