DADV
  • Startseite
  • Hilfe
  • Ihr Engagement
  • Veranstaltungen
    • 5. Deutscher Antidiskriminierungstag
      • 4. Deutscher Antidiskriminierungstag
        • 3. Deutscher Antidiskriminierungstag>
          • Vladimir Spidla
            • Prof. Dr. Alenfelder
              • Hartmut Frenzel
                • Hartmut Frenzel
                  • Dr. Stefan Prystawik
                    • Frank Jansen
                      • Silvia Schmidt
                        • Silvia Schmidt
                          • Berichte von Diskriminierungsopfern
                            • Elke Stockhausen
                            • 2. Deutscher Antidiskriminierungstag
                              • 1. Deutscher Antidiskriminierungstag
                                • Antidiskriminierungsforum
                                  • Stop Discrimination '06
                                  • Rechtsexperten
                                  • Kontakt
                                  • DGADR
                                  • Urteile
                                  • Presse
                                    • 2008
                                      • 2007
                                        • 2006
                                        • English
                                          • Enquiry
                                            • Support DADV
                                            • Washington Resolution
                                            • Impressum
                                            • Archiv
                                            • Datenschutz

                                            „KEINE FOTOS ANFORDERN“
                                            28.08.2006 Tagesspiegel

                                            Arbeitsrechtler Alenfelder warnt: Im Bewerbungsgespräch darf der Chef nicht mehr nach dem Alter und der Familienplanung fragen

                                            "Arbeitgeber müssen verhindern, dass sie schon bei der Stellenausschreibung, im Bewerbungsgespräch oder bei der Absage Anhaltspunkte für Diskriminierung liefern. Firmen können sich absichern, indem sie ihre Mitarbeiter darin schulen, wie man sich nicht-diskriminierend verhält.



                                            KEINE ABSTRICHE AM ALLGEMEINEN GEICHBEHANDLUNGSGESETZ


                                            Kobinet 10.06.2006 Kobinet 10.06.2006

                                            London (kobinet)

                                            Der Direktor des European Anti-Discrimination Council (EAC), Dr. Stefan Prystawik, äußert sich zur wieder aufgekeimten Diskussion über den im mühsamen Kompromiss errungenen Inhalt des Allgemeinen Geichbehandlungsgesetzes (AGG).

                                            "Es kann ja wohl nicht angehen, dass jetzt die mächtige Rückschrittslobby in Deutschland nun schon den ansonsten für sein ausgleichendes Wesen bekannten Bundespräsidenten unter Druck setzt, um ihn für ihre Zwecke einzuspannen" so Dr. Prystawik. "Dass wir mit weiteren Versuchen, den erreichten Minimalkonsens zu zerstören noch rechen mussten, war abzusehen. Der fehlende Respekt der Industrie- und Anwaltslobbyisten vor dem höchsten Amt im Staate bringt hier jedoch eine neue Dimension hinein und zeigt sogleich, welch' Geistes Kind die Herrschaften sind". Hier gehe es nicht mehr allein um die Inhalte eines Gesetzentwurfs, sondern um die Regeln eines demokratischen Staatswesens. elba


                                            HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, FRAU KNOBLOCH OpenPR, 07.06.2006 Veröffentlicht auf openPR am 07.06.2006 um 17:26 Uhr

                                            (openPR) - Zur Wahl von Charlotte Knobloch zur neuen Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland gratuliert der Ständige Vertreter des European Anti-Discrimination Council in Berlin, Dr. Klaus Michael Alenfelder:

                                            "Ich gratuliere Charlotte Knobloch ganz herzlich zur ihrer Wahl.
                                            In ihrer Person verbindet sich mahnende Erinnerung mit dem positiven Zeichen wieder erstarkenden jüdischen Lebens in Deutschland.

                                            Der Europäische Anti-Diskriminierungsrat, dessen Direktor Dr. Stefan Prystawik aus London ebenfalls herzliche Glückwünsche übermittelt, sieht einer guten Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Juden, unterstützt durch das vor der Verabschiedung stehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland, mit Zuversicht entgegen.“


                                            INFORMATIONSVORSPRUNG UND RECHTSKENNTNIS ENTSCHEID

                                            OpenPR 07.06.2006-2 -

                                            Verantwortliche in den Unternehmen jetzt zur kompetenten Einschätzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes befähigen


                                            (openPR) - tageskommentar Interview mit dem Direktor des Europäischen Antidiskriminierungsrates (EAC) in London, Dr. Stefan M. Prystawik

                                            tageskommentar: Herr Dr. Prystawik, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird nun doch während der parlamentarischen Sommerpause inkrafttreten. Welche Herausforderungen stellt dies aus europäischer Sicht an die Unternehmen in Deutschland?

                                            Prystawik: Als Leiter der zentralen europäischen Stelle, die mit der Thematik befaßt ist, dem European Anti-Discrimination Council – EAC, werde ich hier in London täglich mit Fragen u.a. aus der deutschen Wirtschaft konfrontiert. Man steht der Sache nach wie vor kritisch gegenüber, möchte anderseits rechtzeitig in der Lage sein, die richtigen Führungsentscheidungen zu treffen. Das halte ich für eine gute Grundeinstellung und in dem Bereich wird der EAC den Verantwortlichen in Deutschland durch sein wissenschaftliches Institut schnelle, nachhaltige und praxisorientierte Hilfestellung gewähren.

                                            tageskommentar: Einerseits sehen wir nun Seminarangebote der üblichen Anbieter im Internet zum Thema rechtliche Updates und Schnellschulungen zum AGG. Andererseits sind da die Vorgaben aus Brüssel und die Notwendigkeit einer fachlich fundierten Einschätzung der Rechtspraxis.

                                            Prystawik: Da liegt die Problematik – die politischen Vorgaben haben dem AGG im arbeitsrechtlichen Teil zu nahezu universeller Anwendbarkeit verholfen – aber nicht nur das ist entscheidend. Die Fähigkeit, politische und gesellschaftliche Entwicklungen zu kennen und zu antizipieren ist gleichermaßen erheblich. Dies werden wir ab Juli 2006 im Rahmen der Leadership Awareness Initiative des EAC Institutes anbieten. Da hat der EAC bekanntlich die Fachexpertise und rechtliche Exzellenz, wie sich ja auch gerade wieder bei den Brüsseler Gesprächen gezeigt hat.

                                            tageskommentar: Wie sieht die EU Kommission das weitere Vorgehen genau?

                                            Prystawik: Mit der EU Kommission verbindet den EAC eine ohnehin fundierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen der langjährigen europaweiten Initiativen der EU für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung. Mit der in wenigen Tagen in Deutschland offiziell beginnenden Leadership Awareness Initiative wird der EAC die Aufgaben aus Brüssel in die Tat umsetzen, so, wie sie bereits durch führende Mitglieder des EAC Research Council im Rahmen des Total Diversity Concepts™ erarbeitet wurden.

                                            tageskommentar: .. und das beinhaltet genau was?

                                            Prystawik: Der erste Schritt ist die Leadership Awareness, dem ein Appraisal also eine rechtspraktische Lageeinschätzung in dem Unternehmen folgt. Auf dieser Grundlage kann, so die Brüsseler Vorgabe, durch den EAC das ‚European Certificate of Compliance with Non-Discrimination Standards’ zuerkannt werden.
                                            Einem weiteren Appraisal nach frühestens 14 Monaten kann dann die Zertifizierung im Rahmen des ‚European Certificate of Good Practice in Non-Discrimination Standards’ erfolgen.

                                            tageskommentar: Warum wünscht die Kommission ein derart formalisiertes Prüfkonzept?

                                            Prystawik: Im Rahmen einer Konferenz zum Stand der Implementierung der Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland, die in der vergangenen Woche von der Vertretung der EU Kommission in Berlin veranstaltet wurde, ist mir gegenüber erneut deutlich klarstellt worden, daß ein solcher Zertifikatsnachweis künftig nicht nur Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich sein wird, sondern insbesondere der Rechtssicherheit der Unternehmen dienen wird. Wer vor Gericht der Diskriminierung geziehen wird, kann mit diesem EU-weit gültigen Nachweis selbstverständlich in erheblichem Maße Kosten und Mühen sparen.

                                            tageskommentar: Wo erhält man nähere Auskünfte zu dem Verfahren und zur Teilnahme am Leadership Awareness Training des EAC?

                                            Prystawik: Anfänglich werden wir die Leadership Awareness nur einem kleinen Kreis von Entscheidungsträgern anbieten können, wie auch beim Start der Veranstaltungsreihe deutlich werden wird.
                                            Vorabinformationen erhalten Sie per e-mail: info@eacih.org, dort gibt es auch eine Telefonnummer, um Ihre Fragen kompetent klären zu können. Ab Juli wird dann eine website mit weiteren Informationen unter eac-institute.com freigeschaltet.

                                            EU-Kommission: Bundesregierung muß Vorgaben der Richtlinien detailgenau einhalten

                                            Picture

                                            OpenPR, 31.05.2006

                                            (openPR) - Im Rahmen diplomatischer Antrittsbesuche bei mehreren Botschaftern von EU Staaten in Berlin unterstrich der Ständige Vertreter des European Anti-Discrimination Council – EAC, Dr. Klaus Michael Alenfelder, wie wichtig eine schnellstmögliche Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland ist. Wörtlich erklärte er: „Diskriminierung ist nicht nur unmoralisch sondern auch wirtschaftlich ineffizient.“ Besondere Aufmerksamkeit wurde dieser wichtigen Problematik aus dem skandinavischen Bereich entgegengebracht. Weitere Konsultationen wurden vereinbart.

                                            Auf einer Veranstaltung des Vertreters der EU-Kommission in Berlin, bei der neben Dr. Alenfelder auch der Direktor des European Anti-Discrimination Council in London, Dr. Stefan Prystawik zugegen war, wurde die Haltung Brüssels deutlich: Bernhard Jansen, Direktor der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission legte großen Wert auf die genaue Einhaltung und gesetzeskonforme Ausführung der Konsultations- und Beratungsvorgaben für NROs, wie in den EU-Richtlinien festgelegt und im Gesetzentwurf spezifiziert.
                                            Jansen unterstrich die besonderen Verantwortung vor der Geschichte, die gerade den Deutschen bei der wirkungsvollen Umsetzung von Diskriminierungsfreiheit zukomme.

                                            Im Rahmen der regelmäßigen Konsultationen im Bundestag erläuterte der Ständige Vertreter des EAC seine Bedenken an dem Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.


                                            Strategic Litigation

                                            Picture
                                            OpenPR, 24.05.2006 Dr. Stefan Prystawik: Strategic Litigation (strategische Schadensersatzklagen) als Mittel des Gesellschaftswandels im internationalen Vergleich

                                            OpenPR, 24.05.2006

                                            (openPR) - Auszüge aus der Rede des Direktors des European Anti-Discrimination Council, London,
                                            anläßlich des 1. Deutschen Antidiskriminierungsforums am 15. Mai 2006 in Bonn

                                            Gesellschaftlicher Wandel läßt sich durch entsprechende Gesetzgebung oftmals beeinflussen, wirkliche Änderungen von eingeübten negativen gesellschaftlichen und individuellen Verhaltensmustern lassen sich jedoch oft erst mit gezielten Musterklagen erreichen – das ist die jahrzehntelange Erfahrung in den Vereinigten Staaten und Strategic Litigation - strategische Schadensersatzklagen, auf deutsch – sind hier das Mittel, das zum Ziel führt.

                                            Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland, das am 1. August 2006 in Kraft treten soll, steht auch hier ein – zumindest im Arbeitsrecht – hinreichend probates Mittel zur Verfügung, entsprechende strategische Schadensersatzklagen führen zu können.

                                            Wir wollen uns im folgenden einige Beispiele anschauen, was Inhalt solcher Klageverfahren sein kann, wer sie führt und was die Ergebnisse sind.

                                            • Auf der einen Seite existieren große Kanzleien oder Kooperationen, wie die Strategic Litigation practice group, die im Auftrage „führender amerikanischer und weltweiter Firmen“ auf dem Gebiet der Strategic Litigation in nahezu allen Rechtsfeldern tätig sind. Ihre Arbeitsweise bezeichnen sie als „aggressiv, intelligent und proactive“ – also selbsttätig agieren statt zu re-agieren.

                                            Dann gibt es die Verbände und Nichtregierungsorganisationen, die durch Zuschüsse, öffentliche Förderung und Sponsorengelder in der Lage sind, gezielt Musterprozesse zu Spezialthemen führen zu lassen. Wir werden einen solchen Verband hier im Zusammenhang mit zwei Musterprozessen kennenlernen, das Southern Poverty Law Center, nicht etwa ein Zentrum für Armenrecht oder eine Zahlstelle staatlicher Prozesskostenhilfe, sondern eben ein Interessenverband.
                                            Der Verband führt ein sogenanntes Strategic Litigation Grant Project, das Gerichtskosten, Sachverständigenkosten usw. deckt und Anwälten dabei helfen soll, Bürgerrechts- und andere zivilrechtliche Fälle erfolgreich durch die Gerichte zu bringen, die sonst keine Chance hätten, vor Gericht gehört zu werden.

                                            Die Projektmittel belaufen sich typischerweise auf $2,500 to $10,000 für Fälle, die zum Tätigkeitsgebiet des Centers gehören. Anwaltskosten werden in einem getrennten Berechnungsverfahren, anders als in Deutschland, überwiegend vom Gericht getragen.
                                            Das Strategic Litigation Grant Project richtet sich nur an Anwälte. Für Einzelpersonen, die Rechtshilfe benötigen steht ein gesondertes Programm, Individual Legal Assistance, zur Verfügung.
                                            Viele Fälle, die vom Center unterstützt wurden, haben besondere Siege für Opfer von Ungerechtigkeit hervorgebracht, wie z.B.:

                                            • Ein 1,8 Millionen Dollar Vergleich in einem Mietrechts Diskriminierungsfall in Mobile, Alabama. Ein Teil der Vergleichssumme wurde zur dann Finanzierung eines Wohnprojekts eingesetzt.
                                            • Eine erfolgreiche Klage gegen die medizinische Sozialbehörde von Tennessee, armen Kindern ausreichende Gesundheitsfürsorge zukommen zu lassen.
                                            • Eine Klage in Atlanta, behinderten Personen den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern.

                                            Nähere Informationen über Antragsmodalitäten können Sie aus dem englischsprachigen Anhang meiner Rede entnehmen.
                                            Kommen wir jetzt zu ein paar Beispielfällen – also Musterklagen:

                                            Es begann mit der Forderung nach Aufhebung der Segregation
                                            Wie andere Städte in den Südstaaten auch, begann Montgomery in Alabama, öffentliche Schwimmbäder, Parks und Naherholungseinrichtungen zu schließen, statt sie (laut Gerichtsbeschluß von 1958) für alle Bevölkerungsgruppen zu öffnen. Danach wurden die Schwimmbecken mit Erde zugeschüttet.

                                            Der YMCA (hier: CVJM) kümmerte sich zwar um die Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung, fuhr aber fort, Kinder zu segregieren, was so weit ging, daß man solche Kinder im ganzen Stadtgebiet von Treffen ausschloß, die die integrierten Schwimmbäder benutzt hatten.

                                            Dann, 1969, lehnte der YMCA auch noch die Teilnahme zweier dunkelhäutiger Jungen an seinem Sommercamp ab.

                                            Der Mitbegründer des Centers, Morris Dees, reichte daraufhin Sammelklage ein (Fall: Smith v. YMCA) um die Praxis der Diskriminierung aufgrund der vermeintlichen Rasse durch den YMCA zu beenden.

                                            Dabei stieß er auf eine Geheimvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung Montgomery und dem YMCA, die diesem die Kontrolle über viele Naherholungsgebiete der Stadt überlassen hatte. Das Gericht stellte hier eine öffentlich-rechtliche Beauftragung des YMCA fest und ordnete an, diese Diskriminierungspraxis zu beenden.

                                            Viele dieser frühen Fälle halfen, das Gesicht des Südens zu verändern, dazu gehört auch der Fall Nixon v. Brewer, der zur Wahl von 17 schwarzen Abgeordneten in Alabama führte.


                                            Ein weiterer Fall öffnete Türen für Frauen

                                            Mit der Körpergröße von 158cm und einem Gewicht von 52kg, hatte die 22jährige Dianne Rawlinson sich auf eine Stelle als Sozialberaterin bei der Gefängnisverwaltung beworben. Sie hatte eine beeindruckende Vorbildung, erreichte aber leider nicht das vorgeschriebene Minimalgewicht von 60kg.
                                            Rawlinson legte eine Beschwerde bei der Equal Employment Opportunity Commission (Kommission für Chancengleichheit im Arbeitsleben) hinsichtlich Geschlechterdiskriminierung ein.

                                            Das Center klagte im Auftrage von Rawlinson und einer weiteren Frau, Brenda Meith, der eine Stelle bei der Landespolizei verwehrt wurde. Genau wie Rawlinson erfüllte auch Meith nicht die staatlich festgesetzten Größen- und Gewichtsvorschriften.
                                            Bei der Beweisführung vor Gericht argumentierte das Center, daß die Größen- und Gewichtsvorgaben in keinerlei Sachzusammenhang mit den Berufsanforderungen standen und somit 33 Prozent der Frauen von Stellen im Justizvollzug und der Polizei ausgeschlossen würden, weil sie die Größenvorgaben nicht erreichten, sowie 22 Prozent, weil sie die Vorgaben zum Körpergewicht verfehlten.

                                            Das Gericht entschied zugunsten von Meith und Rawlinson, doch die Justizaufsichtsbehörde legte in Rawlonson’s Fall Berufung beim nächsthöheren Gericht ein. Das U.S. Supreme Court (der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten) erhielt den Gerichtsbeschluß aufrecht, indem es darin zustimmte, daß die Größen- und Gewichtsvoraussetzungen Frauen diskriminierten und in keinem Zusammenhang zu dem Beruf standen.
                                            Diese Grundsatzentscheidung öffnete die Türen für Frauen im Polizei- und Justizdienst, der bis dahin traditionell Männern vorbehalten war.

                                            Diese Beispielfälle zeigen, wie wichtig es ist, organisiert und mit scharfem juristischen Schwert gesellschaftliche Strukturen aufzubrechen, deren Verkrustung große Teile der Bevölkerung weiterhin dauerhaft diskriminieren würde.

                                            Aktenangaben zu den Fällen können Sie per email anfordern: smp@eacih.net


                                            Die Motivation zu helfen

                                            Picture
                                            OpenPR, 18.05.2006
                                            Tageskommentar 18.05.2006
                                            Die Motivation zu helfen – tageskommentar Interview mit dem Ständigen Vertreter des European Antidiscrimination Council – EAC in Berlin

                                            OpenPR, 18.05.2006

                                            (openPR) - tageskommentar: Herr Dr. Alenfelder, wir beglückwünschen Sie zu Ihrem neuen Amt und haben gleich eine Frage: In der Presse stand, daß Herr Hartmut Frenzel die Stelle bekleiden sollte. Nun wurden Sie ernannt, gibt es Gründe?

                                            Dr. Alenfelder: Zunächst einmal wurde auch Herr Frenzel ernannt und zwar zu meinem Stellvertreter. In den letzten Wochen wurde deutlich, daß bei der Begleitung der Einführung des geplanten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in den ersten Jahren meine juristischen Erfahrungen sinnvoll eingebracht werden können. Das und die Tatsache, daß Herr Frenzel aus persönlichen Gründen nicht jederzeit zur Verfügung stehen kann, haben zu dieser Entscheidung beigetragen.

                                            tageskommentar: Sie haben genauso wie der Direktor des EAC in London, Stefan Prystawik, in der Debatte häufiger auf die Verwendung des Begriffs ‚vermeintliche Rasse’ im Gesetzestext gedrungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte für Antidiskriminierungsfragen – was motiviert sie?

                                            Dr. Alenfelder: In meinem Falle sind es in erster Linie christliche Werte und Überzeugungen. Bei meiner Arbeit mit Mandaten erlebe ich täglich, wozu Ausgrenzung wegen Alters und in Notsituationen führt. Da ist konkrete Hilfe wichtig, das vermittle ich auch regelmäßig bei Anhörungen und Expertengesprächen in London und Brüssel.

                                            tageskommentar: Die häufige Ablehnung einer wirksamen Antidiskriminierung in Wirtschaftkreisen ist ein weiteres Problem. Woran liegt es?

                                            Dr. Alenfelder: Diskriminierung ist nicht nur unmoralisch. Sie ist auch ineffizient! Das haben die meisten Mittelständler überhaupt noch nicht erkannt. Aber auch in Gesprächen mit Politikern ist diese Erkenntnis oft erst neu.
                                            Diskriminierungsfreiheit ist effizient: Es gibt kurz- und mittelfristige Vorteile wie: höhere Motivation der Mitarbeiter, geringerer Krankenstand, bessere Mitarbeiterbindung, Erschließung neuer Märkte und neuer Kunden und die Verbesserung der Leistungen auf bestehenden Märkten. Die langfristigen Vorteile sind Steigerung des Ansehens bei Mitarbeitern, Bewerbern und Kunden sowie Verbesserung der Qualität der Mitarbeiter:
                                            Dabei ist die Auswahl nach Leistung statt nach Vorurteilen besonders wichtig:
                                            Eine EU Umfrage bei Unternehmern die umfassend gegen Diskriminierung vorgehen hat eine Ansehensverbesserung von durchschnittlich siebzig Prozent ergeben. Verbesserte Anwerbung und Bindung von Leistungsträgern, die Steigerung der Motivation und Leistungsfähigkeit, gesteigerte Innovationskraft, des Dienstleistungsniveaus und Kundenzufriedenheit verbessert sowie Personalengpässe beseitigt lagen bei etwa sechzig Prozent. Das sind eindeutige Zahlen, die die Wirtschaft in ihre Meinungsbildung einbeziehen sollte.

                                            tageskommentar: Sie haben am Dienstag einen Appell des Deutschen Antidiskriminierungsverbands in Berlin überreicht. Worum geht es dabei?

                                            Dr. Alenfelder: Der Deutsche Antidiskriminierungsverband, dem ich als Rechtexperte angehöre, hat anlässlich seines 1. Deutschen Antidiskriminierungsforums am 15. Mai in Bonn den Bonner Appell verabschiedet, den ich gemeinsam mit Dr. Prystawik vom EAC an die Fraktionsspitzen der Linkspartei im Bundestag, Dr. Gregor Gysi und Oskar Lafontaine überreicht habe.





                                            Bonner Appell

                                            1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN! - Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.

                                            2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE! - Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.

                                            3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE! - Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.

                                            4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG! - Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.

                                            5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!

                                            6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS! – Keine Armutsbenachteiligung





                                            GYSI UND LAFONTAINE ERFREUT ÜBER BONNER APPELL

                                            OpenPR, 17.05.2006 Gysi und Lafontaine erfreut über Bonner Appell

                                            Veröffentlicht auf openPR am 17.05.2006 um 09:30 Uhr

                                            (openPR) - Linkspartei unterstützt umfassende Antidiskriminierung



                                            Berlin – Am Dienstag, 16.05. nahmen die Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag, Dr. Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, den Bonner Appell des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV) entgegen.

                                            Bei dem Spitzengespräch mit Gysi und Lafontaine erläuterte Dr. Klaus Michael Alenfelder, Rechtsexperte des DADV die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfes.

                                            Am 15. Mai 2006 fand in Bonn das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum statt. Veranstalter war der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV. Zu den hervorragenden Ergebnissen dieser ersten Fach- und Vernetzungstagung nach Ankündigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Bundesregierung trugen die Vertreter zahlreicher Antidiskriminierungsgruppen bei.

                                            Zum Abschluß des 1. Deutsche Antidiskriminierungsforums verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Leitung des Rechtsexperten des Deutschen Antidiskriminerungsverbandes, des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Klaus Michael Alenfelder aus Anlaß der bevorstehenden ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes (jetzt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG) den





                                            Bonner Appell

                                            1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN! - Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.

                                            2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE! - Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.

                                            3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE! - Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.

                                            4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG! - Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.

                                            5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!

                                            6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS! – Keine Armutsbenachteiligung



                                            In einem angeregte Meinungsaustausch mit Oskar Lafontaine und Gregor Gysi wiesen der Direktor des European Anti-Discrimination Council –EAC, Dr. Stefan Prystawik und Klaus Michael Alenfelder anhand des Beispiels USA auf die enormen wirtschaftlichen Vorteile konsequenter Antidiskriminierung hin. Dr. Alenfelder, selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht und gefragter Experte auf EU Ebene, machte deutlich, welch’ Unverständnis in Berlin und Brüssel in diesem Zusammenhang den Äußerungen, beispielsweise des Arbeitgeberverbandes, entgegenschlägt.

                                            Prystawik, Leiter des EAC in London, erklärte wörtlich: „Die Entscheidung für Diskriminierungsfreiheit bedeutet Entscheidung für Gerechtigkeit und Solidarität und die entschiedenen Ablehnung von Privilegien und Ungerechtigkeit.“
                                            Dr. Alenfelder ergänzte: „ Diskriminierung heißt: Entscheidung nach Vorurteilen und nicht nach Leistung. Ganze Gruppen werden heute noch ausgegrenzt. Das kann sich Deutschland nicht mehr leisten.“


                                            Rhein Hunsrück Kurier, 17.05.2006 Der Europäische Anti-Diskriminierungsrat (EAC) hat eine Vertretung bei der Bundesregierung in Berlin eröffnet. Der EAC mit Hauptsitz in London ist eine Nichtregierungsorganisation und setzt sich europaweit gegen Benachteiligungen in der Berufswelt ein. Klaus Michael Alenfelder, Präsident des Forschungsrates des EAC, sagte, in Deutschland sei ein solches Büro besonders wichtig. Es sei das einzige Land, das bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien noch zurück liege. Erster EAC-Vertreter in Berlin wird Hartmut Frenzel.


                                            LINKSPARTEI UNTERSTÜTZT UMFASSENDE ANTIDISKRIMINIERUNG

                                            Newsropa, 17.05.2006 17.05.2006 - 09:12 Uhr

                                            Europäischer Anti-Diskriminierungsrat, Ständige Vertetung in Berlin

                                            Linkspartei unterstützt umfassende Antidiskriminierung

                                            Berlin – Am Dienstag, 16.05. nahmen die Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag, Dr. Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, den Bonner Appell des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV) entgegen.

                                            Bei dem Spitzengespräch mit Gysi und Lafontaineerläuterte Dr. Klaus Michael Alenfelder, Rechtsexperte des DADV die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfes.

                                            Am 15. Mai 2006 fand in Bonn das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum statt. Veranstalter war der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV. Zu den hervorragenden Ergebnissen dieser ersten Fach- und Vernetzungstagung nach Ankündigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Bundesregierung trugen die Vertreter zahlreicher Antidiskriminierungsgruppen bei.

                                            Zum Abschluß des 1. Deutsche Antidiskriminierungsforums verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Leitung des Rechtsexperten des Deutschen Antidiskriminerungsverbandes, des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Klaus Michael Alenfelder aus Anlaß der bevorstehenden ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes (jetzt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG) den

                                            Bonner Appell

                                            1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN! - Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.

                                            2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE! - Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.

                                            3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE! - Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.

                                            4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG! - Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.

                                            5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!

                                            6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS! – Keine Armutsbenachteiligung

                                            In einem angeregte Meinungsaustausch mit Oskar Lafontaine und Gregor Gysi wiesen der Direktor des European Anti-Discrimination Council –EAC, Dr. Stefan Prystawik und Klaus Michael Alenfelder anhand des Beispiels USA auf die enormen wirtschaftlichen Vorteile konsequenter Antidiskriminierung hin. Dr. Alenfelder, selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht und gefragter Experte auf EU Ebene, machte deutlich, welch’ Unverständnis in Berlin und Brüssel in diesem Zusammenhang den Äußerungen, beispielsweise des Arbeitgeberverbandes, entgegenschlägt.

                                            Prystawik, Leiter des EAC in London, erklärte wörtlich: „Die Entscheidung für Diskriminierungsfreiheit bedeutet Entscheidung für Gerechtigkeit und Solidarität und die entschiedenen Ablehnung von Privilegien und Ungerechtigkeit.“
                                            Dr. Alenfelder ergänzte: „ Diskriminierung heißt: Entscheidung nach Vorurteilen und nicht nach Leistung. Ganze Gruppen werden heute noch ausgegrenzt. Das kann sich Deutschland nicht mehr leisten.“

                                            Ihre Unterschrift für Gerechtigkeit:
                                            „Ja zum Bonner Appell!“
                                            an info@dadv.de mit Angabe von Namen, Funktion/Organisation und Ort.




                                            Schwächen des Gleichbehandlungsgesetzes beim Schutz vor Diskriminierung beheben

                                            Politikerscreen, 16.05.2006 Schwächen des Gleichbehandlungsgesetzes beim Schutz vor Diskriminierung beheben

                                            Die Linke.

                                            Seifert: Das kann teuer werden: Mit einem Bußgeld von einer halben Million bis zu sechs Millionen Euro pro Tag muss die Bundesregierung rechnen, wenn sie nicht bald die Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umsetzt. Die Frist dafür lief bereits im Sommer 2003 ab. Der jetzt von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird voraussichtlich am 19. Mai in der 1. Lesung behandelt.

                                            Meldung der Bundestagsfraktion:

                                            Anlässlich der Überreichung des Bonner Appells für wirksamere Antidiskriminierungsregelungen im Gleichbehandlungsgesetz durch den Direktor des European Antidiscrimination Council, Stefan M. Prystawik, an die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE., Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion Ilja Seifert:

                                            Das kann teuer werden: Mit einem Bußgeld von einer halben Million bis zu sechs Millionen Euro pro Tag muss die Bundesregierung rechnen, wenn sie nicht bald die Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umsetzt. Die Frist dafür lief bereits im Sommer 2003 ab. Der jetzt von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird voraussichtlich am 19. Mai in der 1. Lesung behandelt.

                                            Nach Ansicht des Deutschen Antidiskriminierungsverbands (DADV) in Bonn weist der Gesetzentwurf erhebliche Schwächen beim Schutz gegen Diskriminierungen auf. So werden etwa den Versicherungen Übergangsfristen bis Ende 2007 eingeräumt, bis dahin bleiben behinderte Menschen von einem gleichberechtigten Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum, das unter der Schirmherrschaft der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Dr. Sylvia Yvonne Kaufmann gestern in Bonn stattfand, verabschiedete deshalb den Bonner Appell für wirksamere Antidiskriminierungsregelungen in dem Gesetzentwurf.

                                            Der Rechtsexperte des DADV Dr. Klaus Michael Alenfelder und Dr. Stefan Prystawik, Direktor des von der Europäischen Kommission geförderten European Antidiscrimination Council in London, überreichten den Appell heute den Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. Gregor Gysi und Oskar Lafontaine. Die Linke wird sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass der Schutz vor Diskriminierung im Gleichbehandlungsgesetz verbessert wird.




                                            Linksfraktion will wirkungsvolles Antidiskriminierungsgesetz

                                            Picture
                                            Kobinet, 16.05.2006

                                            Kobinet, 16.05.2006 - 17:48

                                            Berlin (kobinet) Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag will Schwächen des in dieser Woche zur Beratung anstehenden Antidiskriminierungsgesetzes beheben. Das erklärte heute ihr behindertenpolitische Sprecher Dr. Ilja Seifert.

                                            Nach Ansicht des Deutschen Antidiskriminierungsverbands weist der Gesetzentwurf erhebliche Schwächen beim Schutz gegen Diskriminierungen auf. So werden etwa den Versicherungen Übergangsfristen bis Ende 2007 eingeräumt. Ein 1. Deutsches Antidiskriminierungsforum hatte gestern den Bonner Appell für wirksamere Antidiskriminierungsregelungen verabschiedet.

                                            Der Rechtsexperte des Verbandes Dr. Klaus Michael Alenfelder und Dr. Stefan Prystawik vom Europäischen Antidiskriminierungsrat in London überreichten heute den Appell den Fraktionsvorsitzenden der Linken Gregor Gysi und Oskar Lafontaine. sch

                                            OpenPR, 16.05.2006 Bonner Appell

                                            openPR, 16.05.2006 um 08:50 Uhr

                                            (openPR) - Am 15. Mai 2006 fand in Bonn das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum statt. Veranstalter war der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV, dessen Vorsitzende, Susanne B. Witt, sich nach der Veranstaltung sehr erfreut zeigt über das Interesse und die hervorragenden Ergebnisse dieser ersten Fach- und Vernetzungstagung nach Ankündigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die Bundesregierung.

                                            Zum Abschluß des 1. Deutsche Antidiskriminierungsforums verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Leitung des Rechtsexperten des Deutschen Antidiskriminerungsverbandes, des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Klaus Michael Alenfelder aus Anlaß der bevorstehenden ersten Lesung des Gesetzes am 19. Mai 2006 im Bundestag folgenden Bonner Appell

                                            1. AUSGLEICH TRADIERTER BENACHTEILIGUNGEN!

                                            2. GLEICHER SCHUTZ FÜR ALLE!

                                            3. KEINE SCHONFRIST FÜR DISKRIMINIERENDE!

                                            4. KEINE NAZIDIKTION IM AGG!

                                            5. EIGENES KLAGERECHT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSVERBÄNDE!

                                            6. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES SOZIO-ÖKONOMISCHEN STATUS!


                                            ERLÄUTERUNG:

                                            zu 1: Proaktive Maßnahmen müssen die bestehenden Nachteile ausgleichen.

                                            zu 2: Keine Ungleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz – Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Zivilrecht sind nur zulässig zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter.

                                            zu 3: Anwendung des AGG ohne Übergangsfristen.

                                            zu 4: Vermeintliche „Rasse“ statt Rassebegriff.


                                            Bonn, 15. Mai 2006


                                            Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner:

                                            Susanne B. Witt Vorsitzende, Deutscher Antidiskriminierungsverband Bonn
                                            Dr. Klaus Michael Alenfelder Rechtsexperte, Deutscher Antidiskriminierungsverband Bonn
                                            Susanne Baumstark Linksfraktion im Bundestag Berlin
                                            Roland Borch Deutscher Antidiskriminierungsverband Bonn
                                            Dominic Frohn Schlau NRW Köln
                                            Andreas Kermer Sprecher des Landesrats Sachsen der WASG Leipzig
                                            David Krüger Deutscher Antidiskriminierungsverband Frankfurt/M.
                                            Karl Krüger Deutscher Antidiskriminierungsverband
                                            Dr. Stefan Prystawik Direktor des European Anti-Discrimination Council EAC London
                                            Astrid Heiermann GESO LAG Sozialpsychiatrie NRW
                                            Jürgen Karbe Die Linke PDS NRW
                                            Anke Ames Musikerin, Pro Jazz e.V. Dortmund

                                            Wenn auch Sie den Bonner Appell unterschreiben möchten, senden Sie bitte eine email mit vollständigem Namen, Funktion/Organisation und Ort an info@dadv.de

                                            Deutscher Antidiskriminierungsverband
                                            Vorsitzende: Susanne B. Witt

                                            Diskriminierung und Mobbing
                                            Immer noch leiden viele Menschen in Deutschland unter Diskriminierung. Ihre Freiheit, ihre Würde und Selbstbestimmung wird mit Füßen getreten. Damit muß Schluß sein!

                                            Eine Gesellschaft ist nur dann wahrhaft frei, wenn sie tatsächliche Freiheit für alle sichert.

                                            Viel zu lange wurde Freiheit als Freiheit zur Diskriminierung verstanden und mit dem Schlagwort „Vertragsfreiheit“ bemäntelt. Doch statt Täterschutz muß endlich die Freiheit der Opfer vor Diskriminierung geschützt werden.

                                            Wir wollen unseren Beitrag leisten, um das Übel Diskriminierung aus Deutschland zu verbannen. Dabei nehmen wir uns aller Diskriminierungsformen an und sind nicht auf die Vertretung einzelner Diskriminierungsgruppen beschränkt.

                                            Wir betreuen Diskriminierungen insbesondere wegen:

                                            - vermeintlicher Rasse oder ethnische Herkunft

                                            - Geschlecht

                                            - Religion oder Weltanschauung

                                            - Alter

                                            - Behinderung

                                            - Sexuelle Identität

                                            Zur Diskriminierung gehört auch das sogenannte Mobbing. Steht Mobbing im Zusammenhang beispielsweise mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität, ist es Diskriminierung. Das Opfer hat dann erheblich erweiterte Rechte, beispielsweise wird die Beweislast vor Gericht vereinfacht.



                                            AGG IM BUNDESKABINETT

                                            OpenPR, 11.05.2006 Ständige Vertretung des EAC in Berlin: Bundeskabinett verabschiedet Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ohne Abstriche – Erste Lesung am 19. Mai im Bundestag

                                            Veröffentlicht auf openPR am 11.05.2006 um 08:21 Uhr

                                            (openPR) - Ständige Vertretung des EAC in Berlin: Bundeskabinett verabschiedet Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ohne Abstriche – Erste Lesung am 19. Mai im Bundestag

                                            Wie der designierte Erste Ständige Vertreter des Europäischen Antidiskriminierungsrats EAC, Dr. Klaus Michael Alenfelder sowie sein Stellvertreter Hartmut Frenzel soeben aus gut unterrichteten Quellen erfuhren, hat die jüngste Gesetzesvorlage ohne Abstriche das Bundeskabinett passiert. Die erste Lesung im Bundestag wurde auf den 19. Mai terminiert.

                                            Zufrieden über die zügige und entschlossene Entscheidung des Kabinetts zeigte sich auch Dr. Stefan Prystawik, Direktor des EAC in London:. „Angesichts der Art des Sperrfeuers aus Wirtschaft und konservativer Justiz war dieses Handeln jetzt die notwendige, richtige und wegweisende Entscheidung“, so Prystawik in einer telefonischen Stellungnahme am späten Nachmittag.

                                            Picture
                                            EAC antwortet dem Deutschen Anwaltverein

                                            Veröffentlicht auf openPR am 09.05.2006 um 16:23 Uhr

                                            (openPR) - European Antidiscrimination Council, EAC:

                                            Direktor Dr. Stefan Prystawik antwortet dem
                                            Deutschen Anwaltverein auf seine Pressemitteilung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

                                            Reaktion auf politischen Konsens in Berlin oder reaktionäre Antwort?

                                            Das muß man sich fragen, wenn man die Qualität der Anwürfe durch den DAV-Präsidenten Hartmut Kilger liest.
                                            „Beschränkung der Vertragsfreiheit durch die Hintertür“ ist hier wieder einmal das Totschlagargument, um Diskriminierung legal zu erhalten. Ich frage – ist das die Aufgabe von Rechtsanwälten?

                                            Während in anderen Ländern, wie etwa den USA, Rechtsanwälte für mehr Gerechtigkeit kämpfen, wird hier das „Recht“ zur Diskriminierung durch DAV-Funktionäre verteidigt!

                                            Als Leiter des Europäischen Antidiskriminierungsrates kann ich nur davor warnen, solch weltfremden Ansichten nachzuhängen – diese werden auch vom Europäischen Parlament und der EU Kommission kategorisch abgelehnt, wie ich es in Gesprächen in Brüssel immer wieder bestätigt bekomme.

                                            Gott sei dank gibt es ja auch in Deutschland Stimmen des Fortschritts, mit denen wir EU weit erfolgreich zusammenarbeiten können. Genannt sei hier etwa der Deutsche Antidiskriminierungsverband DADV, dessen Rechtsexperte, der Arbeitsrechtler Dr. Klaus Michael Alenfelder – übrigens selbst langjähriges Mitglied im Deutschen Anwaltverein (!), sich hierzu wie folgt äußert:

                                            „Wieder einmal wird ‚Vertragsfreiheit‘ gerufen, wenn die Freiheit zur Diskriminierung verteidigt werden soll. Richtig verstanden geht es aber um die Freiheit von Diskriminierung, die gerade uns als Rechtsanwälten, als Anwälten des Rechts am Herzen liegen muß.
                                            Ein modernes Antidiskriminierungsrecht ist kein Fluch sondern ein Segen für die Wirtschaft. Es zwingt zu sachlichen, vorurteilsfreien Entscheidungen auch und gerade im Personalwesen. So müssen Stellen nach sachlichen Kriterien vergeben werden. Das aber sichert höchste Effizienz bei der Personalauswahl: Der Qualifizierteste erhält die Stelle! Gerade in Staaten, in denen bereits ausgeprägte Antidiskriminierungsgesetze bestehen wie England und die USA, wächst die Wirtschaft weit überdurchschnittlich. Dies zeigt, wie absurd die Äußerungen vieler Kritiker sind."



                                            DEUTSCHE WIRTSCHAFT MUß BEIM DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ SCHNELL DAZULERNEN

                                            Dashöfer, 08.05.2006
                                            OpenPR 08.05.2006


                                            08.05.2006

                                            Aktuelles
                                            Ständige Vertretung veröffentlicht Statement der EU-weiten Organisation

                                            Die Ständige Vertretung des European Anti-Discrimination Council EAC in Berlin veröffentlichte heute Nachmittag eine Stellungnahme des EAC Direktors Dr. Stefan Prystawik, London. Prystawik zeigte sich darin besorgt über die Forderung des Arbeitgeberpräsidenten Hundt, die große Koalition solle das gerade eingebrachte Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) wieder zurücknehmen. Es bringe nur Bürokratie und Verunsicherung mit sich, so Hundt.

                                            Hier zeige sich wieder einmal, so EAC Direktor Prystawik, wie weit nicht nur die politische sondern auch die gesellschaftliche Entwicklung dem EU Durchschnitt hinterherhinke. Es werde selbst von führenden Verbandsvertetern der Wirtschaft nicht erkannt, daß gerade die konsequente Gleichbehandlungspraxis international agierenden Unternehmen in den vergangenen Jahrzehnten ungeahnte Wachstumsvorsprünge verschafft hat. Diese Sicht teilt auch der Deutsche Antidiskriminierungsverband (DADV), dessen Rechtsexperte, Dr. Klaus Michael Alenfelder sich in der vergangenen Woche ähnlich äußerte.

                                            Herr Hundt erweist seiner Klientel hier einen Bärendienst, so Prystawik weiter. Schließlich sei die Wirtschaft in den USA und Großbritannien in den vergangenen Jahren nicht gerade an Rechtsvorschriften erstickt sondern hat nachweislich die Wachstumswerte, von denen Deutschland nur träumen kann – auch eine Folge konsequent angewandter Antidiskriminierungspolitik in diesen Ländern, so der EAC Direktor.

                                            European Antidiscrimination Council - EAC
                                            International Headquarters
                                            www.eacih.org

                                            Quelle:
                                            European Antidiscrimination Council - EAC



                                            1. Deutsches Antidiskriminierungsforum in Bonn


                                            1. DEUTSCHES ANTIDISKRIMINIERUNGSFORUM

                                            Kobinet, 06.05.2006 Kobinet
                                            1. Deutsches Antidiskriminierungsforum in Bonn

                                            06.05.2006 - 11:04

                                            Bonn (kobinet) Am 15. Mai von 11 bis 15.30 Uhr veranstaltet der Deutsche Antidiskriminierungsverband (DADV) in Kooperation mit Dr. Ilja Seifert sein erstes Forum. Seifert ist Mitglied des Deutschen Bundestages, Behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke und des European Anti-Discrimination Council, London . Die Schirmherrschaft übernimmt die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Dr. Sylvia Kaufmann. Der Veranstaltungsort liegt in der Friedrich Ebert Allee 38.

                                            Noch immer sei Diskriminierung an der Tagesordnung, heißt es in der Einladung zur Veranstaltung. Nur durch offensives und gebündeltes Vorgehen könne man "wirksam für ein diskriminierungsfreies Deutschland eintreten". Deshalb lädt der DADV alle Antidiskriminierungsinitiativen zu einem offenen Strategietreffen in Bonn ein. elba

                                            Die Teilnahme ist nur nach Anmeldung bis zum 12. Mai unter Angabe von Name, Vorname, Organisation per E-Mail info ₪ dadv.de möglich.


                                            EIZ, 05.05.2006 Anti-Diskriminierung: EAC eröffnet Büro in Berlin

                                            Europäisches Informationszentrum Niedersachsen

                                            Nachricht vom 05. Mai 2006 (Freitag)

                                            Der Europäische Anti-Diskriminierungsrat (EAC) hat eine Vertretung bei der Bundesregierung in Berlin eröffnet. Der EAC mit Hauptsitz in London ist eine Nichtregierungsorganisation und setzt sich europaweit gegen Benachteiligungen in der Berufswelt ein.

                                            Klaus Michael Alenfelder, Präsident des Forschungsrates des EAC, sagte, in Deutschland sei ein solches Büro besonders wichtig. Es sei das einzige Land, das bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien noch zurück liege.

                                            Erster EAC-Vertreter in Berlin wird Hartmut Frenzel.


                                            AGG: BEDENKLICHE EINSCHRÄNKUNGEN

                                            Picture
                                            OpenPR, 04.05.2006 Neues Antidiskriminierungsrecht: Bedenkliche Einschränkungen bleiben

                                            Veröffentlicht auf openPR am 04.05.2006 um 08:40 Uhr

                                            (openPR) - Besorgt äußerte sich der Deutsche Antidiskriminierungsverband über das geplante Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, ursprünglich: Antidiskriminierungsgesetz).
                                            Den Versicherungen werden Übergangsfristen bis zum 22.12.2007 eingeräumt, § 33 Abs. 4 AGG. Damit bleiben beispielsweise Behinderte viel zu lange von der Möglichkeit Versicherungsschutz zu erlangen, ausgeschlossen. Und das in einer Zeit in der der Staat immer mehr die Daseinsfürsorge beschneidet und die Bürger auf selbstverantwortliche Vorsorge verweist.
                                            Der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes, Dr. Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, wies darauf hin, daß umfassender Schutz im Zivilrecht nur bei Diskriminierung "aus Gründen der Rasse und wegen der ethnischen Herkunft" gewährt wird, § 19 Abs. 2 AGG. Die übrigen Diskriminierungsgruppen erhalten Schutz nur gegen Diskriminierung bei "Massengeschäften", also Geschäften, die "typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen" oder bei denen die Person des Vertragspartners nur eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen sowie bei privatrechtlichen Versicherungen, § 19 Abs. 1 AGG.
                                            Damit kann sich beispielsweise ein behinderter Mensch wehren, wenn ihm der Zugang zu einer Gaststätte verwehrt wird. Wird ihm aber ein Mietvertrag wegen seiner Behinderung verwehrt, bleibt er rechtlos. Denn Mietverträge sind fast nie "Massengeschäft".
                                            Damit besteht die Gefahr, daß in der Praxis, das Diskriminierungsverbot nicht effizient genug greift. Der Direktor des European Anti-Discrimination Council, Dr. Prystawik erklärte: "Wir werden die praktische Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes sorgfältig überwachen. Unsere ständige Vertretung in Berlin hat hier eine bedeutsame Aufgabe. Der Gesetzesentwurf ist ein Fortschritt. Dennoch bleibt noch viel zu tun."





                                            AGG WIRD NÄCHSTE WOCHE VORGESTELLT

                                            OpenPR, 02.05.2006 Deutscher Antidiskriminierungsverband: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wird nächste Woche vorgestellt

                                            Veröffentlicht auf openPR am 02.05.2006 um 17:50 Uhr

                                            (openPR) - Schutz auch für Homosexuelle, Alte und Behinderte

                                            Bonn, Berlin

                                            Wie der Deutsche Antidiskriminierungsverband (DADV) heute aus gut unterrichteten Quellen erfuhr, wird die Regierung in der nächsten Woche endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (ursprünglich: Antidiskriminierungsgesetz) vorstellen.

                                            Der Rechtsexperte des DADV, Dr. Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärte: Diese Umsetzung ist erfreulich, aber überfällig. Nun gilt es den Vorschlag im Detail zu analysieren. Er wies darauf hin, daß das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum am 15.05.2005 in Bonn eine erste Gelegenheit darstellen wird, den Gesetzesvorschlag genauer zu prüfen.

                                            In ersten telefonischen Stellungnahmen zeigten sich der Direktor des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in London (EAC) sowie der Ständige Vertreter des EAC in Berlin, Hartmut Frenzel, erfreut über die Entwicklung. Dr. Prystawik stellte fest, daß die Errichtung der Ständigen Vertretung des EAC in Berlin „der richtige Schritt zur richtigen Zeit“ war.



                                            AGG WIRD NÄCHSTE WOCHE VORGESTELLT


                                            Tageskommentar, 02.05.2006 Deutscher Antidiskriminierungsverband: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wird nächste Woche vorgestellt

                                            tageskommentar 02.05.2006

                                            Schutz auch für Homosexuelle, Alte und Behinderte

                                            Bonn, Berlin

                                            Wie der Deutsche Antidiskriminierungsverband (DADV) heute aus gut unterrichteten Quellen erfuhr, wird die Regierung in der nächsten Woche endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (ursprünglich: Antidiskriminierungsgesetz) vorstellen.

                                            Der Rechtsexperte des DADV, Dr. Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärte: Diese Umsetzung ist erfreulich, aber überfällig. Nun gilt es den Vorschlag im Detail zu analysieren. Er wies darauf hin, daß das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum am 15.05.2005 in Bonn eine erste Gelegenheit darstellen wird, den Gesetzesvorschlag genauer zu prüfen.

                                            In ersten telefonischen Stellungnahmen zeigten sich der Direktor des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in London (EAC) sowie der Ständige Vertreter des EAC in Berlin, Hartmut Frenzel, erfreut über die Entwicklung. Dr. Prystawik stellte fest, daß die Errichtung der Ständigen Vertretung des EAC in Berlin „der richtige Schritt zur richtigen Zeit“ war.

                                            Info@dadv.de
                                            www.dadv.de





                                            *********************************************************

                                            Nazi-Wortlaut im Antidiskriminierungsrecht?

                                            Antidiskriminierungsverbände fordern Änderung

                                            London, Berlin

                                            Am Rande von politischen Verhandlungen in Berlin hatten der Direktor des European Anti-Discrimination Council (EAC), London, Dr. Stefan Prystawik, und der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV), Dr. Klaus Michael Alenfelder, sowohl die Gelegenheit zum Gespräch mit jüdischen Freunden als auch zum Besuch der Synagoge in der Oranienburger Straße und des Stelenfeldes.

                                            Wie Dr. Prystawik bereits bei anderen Gesprächen in London und Berlin beklagte, ist insbesondere die Verwendung des Begriffs Rasse im geplanten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zutiefst bedenklich. Sprachlich wird damit an die Rassegesetzgebung des Dritten Reiches angeknüpft. Dieser Ansicht sind, so Prystawik, zahlreiche Betroffene in ganz Europa, wie er aus aktuellen Eindrücken aus dem Norden Londons und Brüssel berichtet.

                                            Nach dem Gesetzesentwurf ist Diskriminierung „wegen der Rasse“ untersagt. Dr. Alenfelder fordert wegen der berechtigten Bedenken, die Formulierung „Diskriminierung wegen der vermeintlichen Rasse“ zu verwenden. Besonders betroffen waren Prystawik und Alenfelder, daß gerade an dem Ort an dem der Holocaust geplant wurde immer noch so wenig Sensibilität für dieses Thema aufgebracht wird.

                                            mehr zum Thema:

                                            expage.com/tagesk0197archiv

                                            expage.com/tagesk0116archiv



                                            AGG WIRD NÄCHSTE WOCHE VORGESTELLT


                                            Newsropa, 29.04.2006-2 Deutscher Antidiskriminierungsverband: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wird nächste Woche vorgestellt

                                            Europäischer Antidiskriminierungsrat, Ständige Vertretung in Berlin
                                            29.04.2006 - 10:40 Uhr

                                            Schutz auch für Homosexuelle, Alte und Behinderte

                                            Bonn, Berlin - Wie der Deutsche Antidiskriminierungsverband (DADV) heute aus gut unterrichteten Quellen erfuhr, wird die Regierung in der nächsten Woche endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (ursprünglich: Antidiskriminierungsgesetz) vorstellen.

                                            Der Rechtsexperte des DADV, Dr. Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärte: Diese Umsetzung ist erfreulich, aber überfällig. Nun gilt es den Vorschlag im Detail zu analysieren. Er wies darauf hin, daß das 1. Deutsche Antidiskriminierungsforum am 15.05.2005 in Bonn eine erste Gelegenheit darstellen wird, den Gesetzesvorschlag genauer zu prüfen.

                                            In ersten telefonischen Stellungnahmen zeigten sich der Direktor des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in London (EAC) sowie der Ständige Vertreter des EAC in Berlin, Hartmut Frenzel, erfreut über die Entwicklung. Dr. Prystawik stellte fest, daß die Errichtung der Ständigen Vertretung des EAC in Berlin „der richtige Schritt zur richtigen Zeit“ war.


                                            EAC eröffnet Ständige Vertretung in Berlin

                                            Picture
                                            Newsropa, 29.04.2006 29.04.2006 - 11:17 Uhr

                                            Berlin, 29.04.2006 - Der Europäische Anti-Diskriminierungsrat eröffnet in diesen Tagen die Ständige Vertretung bei der Bundesregierung in der Berlin. Erster Ständiger Vertreter ist Hartmut Frenzel, der Anfang Mai durch den Direktor des EAC, Dr. Stefan Prystawik, sowie Präsidenten des Forschungsrates des EAC, Dr. Klaus Michael Alenfelder, in sein Amt eingeführt wird.

                                            Im Rahmen vorangegangener Spitzengespräche auf politischer Ebene zeigte sich die Notwendigkeit, gerade in Deutschland eine Ständige Vertretung des auf EU Ebene tätigen Dachverbandes mit Hauptsitz in London zu errichten. Deutschland ist das einzige Land, das die EU Antidiskriminierungsrichtlinien noch nicht umgesetzt hat. Der Ständige Vertreter wird die ordnungsgemäße Umsetzung überwachen. Darüberhinaus zeigen die jüngsten besorgniserregenden Ereignisse, wie sehr Deutschland in der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung gegenüber anderen führenden EU Staaten zurückliegt. Hier ist viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, so Dr. Prystawik wörtlich.

                                            Nach Ansicht von Dr. Alenfelder ist eine Verbot jeder Diskriminierung ein wirtschaftlicher Vorteil, wie ein Blick auf das Wirtschaftswachstum in Großbritannien und den USA zeigt. Die Unkultur der Diskriminierung ist Mitursache der wirtschaftlichen Stagnation in Deutschland. Besonders wichtig ist die diskriminierungsfreie Personalauswahl. „Wer diskriminiert, wählt den schlechteren Bewerber. Nur vorurteilsfreie Personalentscheidungen sorgen für Auswahl nach Leistung“.

                                            Nach Überreichung der Akkreditierungsunterlagen der Berliner Mission zeigte sich Dr. Alenfelder beim Verlassen des Reichstagsgebäudes zuversichtlich, daß die Ständige Vertretung einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau gerechterer Gesellschaftsstrukturen leisten werde.





                                            Picture
                                            Antidiskriminierungsverbände fordern Änderung

                                            OpenPR, 28.04.2006 OpenPR, 28.04.2006

                                            Veröffentlicht auf openPR am 28.04.2006 um 14:37 Uhr
                                            (openPR) -

                                            London, Berlin

                                            Am Rande von politischen Verhandlungen in Berlin hatten der Direktor des European Anti-Discrimination Council (EAC), London, Dr. Stefan Prystawik, und der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV), Dr. Klaus Michael Alenfelder, sowohl die Gelegenheit zum Gespräch mit jüdischen Freunden als auch zum Besuch der Synagoge in der Oranienburger Straße und des Stelenfeldes.

                                            Wie Dr. Prystawik bereits bei anderen Gesprächen in London und Berlin beklagte, ist insbesondere die Verwendung des Begriffs Rasse im geplanten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zutiefst bedenklich. Sprachlich wird damit an die Rassegesetzgebung des Dritten Reiches angeknüpft. Dieser Ansicht sind, so Prystawik, zahlreiche Betroffene in ganz Europa, wie er aus aktuellen Eindrücken aus dem Norden Londons und Brüssel berichtet.

                                            Nach dem Gesetzesentwurf ist Diskriminierung „wegen der Rasse“ untersagt. Dr. Alenfelder fordert wegen der berechtigten Bedenken, die Formulierung „Diskriminierung wegen der vermeintlichen Rasse“ zu verwenden. Besonders betroffen waren Prystawik und Alenfelder, daß gerade an dem Ort an dem der Holocaust geplant wurde immer noch so wenig Sensibilität für dieses Thema aufgebracht wird.



                                            EAC ERÖFFNET STÄNDIGE VERTRETUNG IN BERLIN

                                            Picture
                                            OpenPR, 25.04.2006 EAC eröffnet Ständige Vertretung in Berlin

                                            eröffentlicht auf openPR am 25.04.2006 um 15:51 Uhr
                                            (openPR) - Der Europäische Anti-Diskriminierungsrat eröffnet in diesen Tagen die Ständige Vertretung bei der Bundesregierung in Berlin. Erster Ständiger Vertreter ist Hartmut Frenzel, der Anfang Mai durch den Direktor des EAC, Dr. Stefan Prystawik, sowie Präsidenten des Forschungsrates des EAC, Dr. Klaus Michael Alenfelder, in sein Amt eingeführt wird.

                                            Im Rahmen vorangegangener Spitzengespräche auf politischer Ebene zeigte sich die Notwendigkeit, gerade in Deutschland eine Ständige Vertretung des auf EU Ebene tätigen Dachverbandes mit Hauptsitz in London zu errichten. Deutschland ist das einzige Land, das die EU Antidiskriminierungsrichtlinien noch nicht umgesetzt hat. Der Ständige Vertreter wird die ordnungsgemäße Umsetzung überwachen. Darüberhinaus zeigen die jüngsten besorgniserregenden Ereignisse, wie sehr Deutschland in der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung gegenüber anderen führenden EU Staaten zurückliegt. Hier ist viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, so Dr. Prystawik wörtlich.

                                            Nach Ansicht von Dr. Alenfelder ist ein Verbot jeder Diskriminierung ein wirtschaftlicher Vorteil, wie ein Blick auf das Wirtschaftswachstum in Großbritannien und den USA zeigt. Die Unkultur der Diskriminierung ist Mitursache der wirtschaftlichen Stagnation in Deutschland. Besonders wichtig ist die diskriminierungsfreie Personalauswahl. „Wer diskriminiert, wählt den schlechteren Bewerber. Nur vorurteilsfreie Personalentscheidungen sorgen für Auswahl nach Leistung“.

                                            Nach Überreichen der Akkreditierungsunterlagen der Berliner Mission zeigte sich Dr. Alenfelder beim Verlassen des Reichstagsgebäudes zuversichtlich, daß die Ständige Vertretung einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau gerechterer Gesellschaftsstrukturen leisten werde.





                                            Title. Zum Bearbeiten hier klicken .

                                            Picture
                                            Dr. Ilja Seifert, MdB, Dr. Alenfelder
                                            Alenfelder: Antidiskriminierungsgesetz kommt

                                            Veröffentlicht auf openPR am 07.04.2006 um 13:53 Uhr

                                            (openPR) - Berlin, London, Bonn. Der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV), Dr. Klaus Michael Alenfelder, sowie der Direktor des European Anti-Discrimination Council (Europäischer Antidiskriminierungsrat, EAC), Dr. Prystawik, London, haben in dieser Woche umfangreiche Konsultationen auf politischer Ebene und mit den befaßten Ministerien in Berlin geführt.

                                            Thema waren dabei u.a. die Besorgnisse der Europäischen Kommission wie sie in vorangegangenen Spitzengesprächen in Brüssel zum Ausdruck gekommen sind. Berlin hat als einziges Land in der EU die Antidiskriminierungsrichtlinien noch nicht umgesetzt. Es drohen jetzt drastische Strafzahlungen von bis zu 6 Mio. € täglich.Im Laufe der Gespräche wurde allerdings deutlich, so Alenfelder, daß das Antidiskriminierungsgesetz noch vor der Sommerpause eingeführt werden soll. Voraussichtlich wird es die Bezeichnung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz tragen (AGG). Prystawik und Alenfelder betonten in ihren Gesprächen, es dürfe kein grünes Licht für Diskriminierung im Zivilrecht geben. Jede Diskriminierung müsse geächtet. Keine Gruppe dürfe Freiwild bleiben.

                                            Der Deutsche Antidiskriminierungsverband bietet den Vertretern und Betreuern von Diskriminierten Beratung und Unterstützung. Das Gesetz eröffnet Diskriminierten wirksame Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Der DADV bereitet eine Konferenz zur umfassenden Information über die rechtlichen Möglichkeiten vor. Vertreter von diskriminierten Gruppen können kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen erteilt der DADV auf Anfrage: info@dadv.eu.



                                            UMFASSENDES DISKRIMINIERUNGSVERBOT JETZT

                                            OpenPR, 06.04.2006 Umfassendes Diskriminierungsverbot jetzt
                                            - fordert der behindertenpolitische Sprecher, der Bundestagsabgeordnete Dr. Ilja Seifert, und der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes DADV, Dr. Klaus Michael Alenfelder.

                                            Berlin, London, Bonn
                                            Veröffentlicht auf openPR am 06.04.2006 um 17:08 Uhr

                                            In einem Strategiegespräch gemeinsam mit dem Direktor des European Anti-Discrimination Council, London, Dr. Stefan Prystawik am 06.04.2006 im Deutschen Bundestag einigte man sich auf folgende Forderungen:

                                            1. Umfassendes Diskriminierungsverbot in allen Bereichen.
                                            2. Gesellschaftliche Ächtung jeder Form der Diskriminierung.
                                            3. Solidarische Zusammenarbeit aller Anti-Diskriminierungsgruppen.

                                            Anläßlich des heute von der Tagesordnung abgesetzten Punktes Antidiskriminierungsgesetz für die Bundestagssitzung am kommenden Freitag erklärten Seifert und Alenfelder, daß nun die unerträgliche Verzögerung beendet werden muß.

                                            Darüberhinaus planen der Deutsche Antidiskriminierungsverband und der Europäische Antidiskriminierungsrat in Zusammenarbeit mit Dr. Seifert eine offene Koordinierungskonferenz für alle Anti-Diskriminierungsverbände.


                                            Prystawik: Antidiskriminierungsgesetz jetzt umsetzen

                                            Picture
                                            Dr. Stefan Prystawik EU Koordinator des EAC
                                            OpenPR, 03.04.2006 Prystawik: Antidiskriminierungsgesetz jetzt umsetzen

                                            Veröffentlicht auf openPR am 03.04.2006 um 16:35 Uhr

                                            (openPR) - Londoner EAC Chef zu Gesprächen in Bonn und Berlin

                                            - das aktuelle Interview mit dem tageskommentar

                                            tageskommentar: Herr Dr. Prystawik, die Medien berichteten in der vergangenen Woche über Spitzengespräche zum Antidiskriminierungsgesetz in Brüssel – gibt es einen Zusammenhang mit Ihrem Besuch in Deutschland?

                                            Prystawik: Zunächst einmal müssen wir sehen, daß letzte Woche in Brüssel tatsächlich zweierlei geschehen ist. Es ging bei den Gesprächen u.a. um den Stand der Implementierung der EU Richtlinie zur Antidiskriminierung in Deutschland. Zu diesem Thema haben auf der einen Seite Vertreter des European Anti-Discrimination Council –
                                            EAC, also des Europäischen Antidiskriminierungsrates sowie des für Deutschland zuständigen Deutschen Antidiskriminierungsverbandes, vertreten durch seinen Rechtsexperten Dr. Alenfelder, Gespräche mit der Parlamentspräsidentin, Frau Dr. Kaufmann sowie Vertretern der EU Kommission geführt.
                                            Andererseits war am nächsten Tag ein Termin bei der EU für den Vortrag der Bundesregierung zum Stand der Implementierung.

                                            tageskommentar: … bei dem Sie sich darauf geeinigt haben, in Berlin weiterzudiskutieren?

                                            Prystawik: Nein, die Sache ist durchaus ernst: Einmal wird ein weiterer Verzug [bei der Umsetzung] auf Seiten Deutschlands in Kürze erhebliche Strafzahlungen an die EU zur Folge haben, das ist ein Punkt, den wir jetzt in Bonn auf Verbandsebene und anschließend in Berlin besprechen werden. Deshalb wird jetzt von vielen vermutet, daß die Umsetzung in Form eines Antidiskriminierungsgesetzes in Deutschland doch noch vor der Sommerpause kommt.
                                            Dann gibt es neben der zeitlichen Dringlichkeit noch zwei weitere ganz wichtige Dinge, einmal im Hinblick auf die Wirksamkeit, die das Gesetz schnell entfalten muß und zum Gesetzestext, also zur Wortwahl, was ich schon früher an anderer Stelle deutlich gemacht habe.

                                            tageskommentar: Worum geht es dabei konkret?

                                            Prystawik: Zum einen ist ja wohl klar, daß wirksame Antidiskriminierung nur kommt, wenn die Wirtschaft denn ökonomischen Sinn darin erkennt. Mit anderen Worten könnte man das Antidiskriminierungsgesetz mit den in Deutschland üblichen niedrigen Schmerzensgeldsätzen glatt aushebeln. Um dies zu verhindern, schließe ich mich der inzwischen in Fachkreisen weitverbreiteten Ansicht an, daß pro einzelnem Diskriminierungsfall (z.B. im Arbeitsrecht) eine Entschädigung von je einem Jahresgehalt, mindestens jedoch 30.000 Euro zu erfolgen hat. Da muß man also noch mal diskutieren, ob man solche Grundsatzentscheidungen allein der Rechtsprechung überläßt.

                                            Der andere wichtige Punkt, den ich schon mehrmals auf Verbandsebene angesprochen habe, ist ein Detail, auf das bisher nur wenige eingegangen sind, nämlich die unverantwortliche Verwendung des Begriffs „Rasse“ im deutschen Gesetzentwurf. Für die Unterstützung bei dieser Argumentation bin ich im übrigen Frau Dr. Bankier von der EU Kommission sehr dankbar. Auch dort hat man erkannt, daß fast 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes (mit gleicher Wortwahl in Art. 3) so etwas nicht mehr haltbar ist. Für die Gesetzesformulierung hat uns Dr. Klaus Michael Alenfelder vom Deutschen Antidiskriminierungsverband mehrere alternative Formulierungsvorschläge unterbreitet, die wir in Berlin ebenfalls diskutieren werden.

                                            tageskommentar: Sie sprechen also nicht nur mit der Bundesregierung, sondern auch mit Betroffenen?

                                            Prystawik: Aufgabe, auch der führenden NGOs ist und bleibt es, den persönlichen Kontakt zu von Diskriminierung Betroffenen zu suchen und zu pflegen. In Berlin [ ] haben wir die besondere Situation, daß Betroffene oft gleichzeitig Interessenvertreter sind – und das ist gut so. Ich denke da z.B. an führende jüdische Persönlichkeiten oder behinderte Bundestagsabgeordnete.

                                            tageskommentar: Herr Dr. Prystawik, wir danken Ihnen für das Gespräch.


                                            Wirtschaftliche Vorteile der Gleichbehandlung zu wenig bekannt

                                            Picture
                                            Kobinet, 30.03.2006

                                            Rehacare, 30.03.2006
                                            kobinet-nachrichten 30.03.2006 - 13:52
                                            URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

                                            Siegburg (kobinet) Nach Ansicht von Dr. Klaus Michael Alenfelder sind die wirtschaftlichen Vorteile konsequenter Gleichbehandlung noch nicht hinreichend bekannt. Der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (DADV) war jetzt zu Strategiegesprächen in Brüssel. Wie der Verband weiter mitteilte, traf der Bonner Anwalt dabei auch mit der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann zusammen.

                                            Alenfelder erachtete es bei seinen Gesprächen in Brüssel als wichtig, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien näher zu untersuchen und Lösungen zu erarbeiten. Viele Unternehmen und der traditionalistische Teil des politischen Spektrums wendeten sich gegen das Antidiskriminierungsrecht, weil oft "die wirtschaftlichen Vorteile konsequenter Gleichbehandlung noch nicht hinreichend bekannt sind". Leider seien die meisten Personalfachleute in Deutschland nicht vertraut mit dem Antidiskriminierungsrecht und den weiteren Entwicklungen, die es mit sich bringt.

                                            Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in Deutschland will der Rechtsexperte des Antidiskriminierungsverbandes in der kommenden Woche die Bundesregierung in Berlin konsultieren. Sehr wichtig sei ihm dabei die unsensible und sehr bedenkliche Verwendung des Begriffs "Rasse" im deutschen Gesetzentwurf. sch




                                            Picture
                                            OpenPR, 29.03.2006 Dr. Klaus Michael Alenfelder: EU Präsidentschaft und Kommission große Hilfe für die Antidiskriminierungsverbände
                                            Veröffentlicht auf openPR am 29.03.2006 um 17:32 Uhr

                                            (openPR) - Deutscher Antidiskriminierungsverband führte Spitzengespräche in Brüssel

                                            Dr. Klaus Michael Alenfelder, Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes ( dadv.de ), führte am gestrigen Dienstag Strategiegespräche in Brüssel auf politischer Ebene mit der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann ( europarl.eu.int ), weitere Gespräche mit der EU Kommission sowie dem Direktor des Europäischen Antidiskriminierungsrates ( eacih.org ), Dr. Stefan Prystawik.

                                            Alenfelder unterstrich die Wichtigkeit, die der Implementierung zugrundeliegenden Schwierigkeiten näher zu untersuchen und Lösungen zu erarbeiten.

                                            Das Hauptproblem sei, so Alenfelder, daß der größte Teil der Gesellschaft das Konzept Antidiskriminierungsrecht an sich ablehnt.

                                            In der ersten Reihe dieser Bewegung finden wir viele Unternehmen und den traditionalistischen Teil des politischen Spektrums. Dies sei oft so, weil die wirtschaftlichen Vorteile konsequenter Gleichbehandlung noch nicht hinreichend bekannt sind.

                                            Leider sind die meisten Personalfachleute in Deutschland nicht vertraut mit dem Antidiskriminierungsrecht und den weiteren Entwicklungen, die es mit sich bringt.

                                            In diesem Zusammenhang wies Prystawik darauf hin, daß die Richtlinien im Regelfall ein Schmerzensgeld in Höhe eines Jahresgehaltes, mindest jedoch 30.000 Euro für jede Diskriminierung erzwingen.
                                            Außerdem sehen wir mit großer Besorgnis die Versuche, so Dr. Stefan Prystawik, Juden, Homosexuellen, Älteren und beispielsweise Behinderten den Schutz im allgemeinen Zivilrecht vorzuenthalten. Grünes Licht für Diskriminierung darf es nicht geben – nirgendwo!

                                            Dr. Alenfelder zeigte sich beeindruckt von dem Ausmaß individueller Hilfe, die die Parlamentspräsidentin Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann persönlich Opfern der Diskriminierung zukommen läßt.

                                            Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten bei der Implementierung der EU Richtlinien in Form eines Antidiskriminierungsgesetzes in Deutschland, wurde vereinbart, in der kommenden Woche wiederum gemeinsame Konsultationen mit der Bundesregierung in Berlin zu führen.

                                            In diesem Zusammenhang will Dr. Alenfelder einen weiteren Problempunkt ansprechen:

                                            „Sehr wichtig für mich ist die unsensible und sehr bedenkliche Verwendung des Begriffs "Rasse" im deutschen Gesetzesentwurf. Aufgrund des massiven Widerstandes breitester Gruppen in der deutschen Gesellschaft gegen das Antidiskriminierungsrecht insgesamt habe ich dieses Problem bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Nur wenige haben sich – soweit mir bekannt – konstruktiv mit diesem vermeintlichen Detailproblem befaßt. Wir sind übereingekommen, diese Frage unbedingt in Berlin anzusprechen. Wir hoffen dort, Verständnis für diese Problematik rechtzeitig vor der endgültigen Gesetzesformulierung zu schaffen“, so Alenfelder.


                                            Verschläft deutsche Politik Antidiskriminierungsgesetz?

                                            Picture
                                            Rehacare, 24.03.2006 Verschläft deutsche Politik Antidiskriminierungsgesetz?

                                            kobinet-nachrichten 24.03.2006 - 01:01
                                            URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

                                            24.03.2006

                                            London/Siegburg (kobinet) Der Europäische Antidiskriminierungsrat EAC in London befürchtet, das Deutschland in der Gesetzgebung um Gleichbehandlung "den abfahrenden Zug verschläft". EAC-Direktor Dr. Stefan Prystawik erklärte: "Während man in Berlin Probleme verdrängt und Menschen weiter willentlich ausgrenzt, wird die Politik von anderen gemacht." Längst verhandelten Nichtregierungsorganisationen wie der Deutsche Antidiskriminierungsverband (DADV) direkt mit der Europäischen Union.

                                            Nach Auskunft der Bundesvorsitzenden Susanne Witt wird der Deutsche Antidiskriminierungsverband bei in Brüssel anstehenden Spitzengesprächen durch seinen Rechtsexperten vertreten. Dr. Klaus Michael Alenfelder soll sicherstellen, dass die notwendigen nächsten Schritte in der Sache durchgesetzt werden.

                                            Auf seiner Webseite hat der Bonner Anwalt den gegenwärtigen Stand der politischen Bemühungen um Gleichbehandlung in Deutschland dargestellt. Er vertritt Diskriminierungs- und Mobbingopfer, berät Unternehmen und hat zahlreiche Seminare zur Thematik abgehalten. Alenfelder unterstützt als Präsident des Forschungsrates auch die Nichtregierungsorganisation EAC in London. sch


                                            Neues zum Antidiskriminierungsgesetz

                                            OpenPR, 21.03.2006

                                            Veröffentlicht auf openPR am 21.03.2006 um 13:57 Uhr

                                            (openPR) - Zu der Stellungnahme von Volker Beck und Irmingard Schewe-Gerigk*, meint Dr. Stefan Prystawik, Direktor des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates EAC (eacih.org) in London:

                                            Beck und Schewe-Gerigk machen hier sehr deutlich, wo die Reise – wieder einmal – hingeht: Die Politik in Deutschland verschläft den abfahrenden Zug.
                                            Während man in Berlin Probleme verdrängt und Menschen weiter willentlich ausgrenzt, wird die Politik von anderen gemacht. Längst verhandeln führende Nichtregierungsorganisationen, wie der Deutsche Antidiskriminierungsverband (dadv.de) direkt mit der EU und dem EAC auf höchster politischer Ebene.

                                            Nach Auskunft der Bundesvorsitzenden, Susanne Witt, wird der Deutsche Antidiskriminierungsverband bei den in Brüssel anstehenden Spitzengesprächen in der kommenden Woche durch den bekanntesten bundesdeutschen Praktiker im Antidiskriminierungsrecht, dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Klaus Michael Alenfelder, vertreten.
                                            Alenfelder, der selbst häufig als Experte von Brüssel zu Rate gezogen wird, soll sicherstellen – so Witt –, daß die notwendigen nächsten Schritte in der Sache implementiert werden – mit oder ohne Bundesregierung.


                                            Title. Zum Bearbeiten hier klicken .

                                            Picture
                                            Dr. Stefan Prystawik: Diskriminierung als gesamtgesellschaftliches Problem und internationale Lösungsmodelle
                                            Veröffentlicht auf openPR am 23.02.2006 um 10:42 Uhr
                                            (openPR) - Dr. Stefan Prystawik, Director, European Anti-Discrimination Council

                                            Auszug aus der Rede anläßlich der interdisziplinären wissenschaftlichen Konferenz STOP DISCRIMINATION ’06 in Kooperation mit dem Deutschen Antidiskriminierungsverband (DADV.de) am 16. Februar 2006 in Bonn.

                                            1. 0 Bahnberechende Entwicklungen der letzten Zeit und deren Brennpunkte in der amerikanischen Gesellschaft

                                            Excerpt: Recent Vanguard Developments and their Focal Points in American society

                                            (…)
                                            Alexis de Tocqueville was one of the first observers of American society to note that we are a people prone to organizing ourselves into groups for religious, political, business, moral, and social reasons. De Tocqueville explained that neither society nor laws can compel us to be alike or equal, and, as a result, we form small private circles in which we find comfort and companionship. This principle is particularly true in the university context, especially at large public universities where students have formed hundreds of groups ranging from the American Fisheries Society to table tennis clubs.
                                            (…)

                                            The efforts (…) to purge religious expression from campuses highlight how many public universities' campaigns for political correctness have run aground: Attempts to rid campuses of discriminatory groups in order to promote diversity and tolerance ironically have had the opposite effect. Rather than increasing diversity on campus, the elimination of religious groups has resulted in a narrowing of the bandwidth of ideas and thoughts allowed on campus. The university essentially silences those groups that diverge too drastically from its diversity-at-all-costs orthodoxy. This discrimination by the university in turn demonstrates that it is tolerant of diverse beliefs only so far as such beliefs reasonably agree with its own.
                                            (…)

                                            2. 0 Geschlechterdiskriminierung am Arbeitsplatz:

                                            Erfahrungen in Großbritannien und die Konsequenzen für die Rechtsprechung in Deutschland

                                            Was bedeutet Diskriminierung am Arbeitsplatz?
                                            Nach einer Definition der International Labor Organization (ILO), einer UN Einrichtung, bedeutet die Diskriminierung in der Arbeitswelt eine Ungleichbehandlung und Schlechterbehandlung von Menschen aufgrund von Eigenschaften, die weder mit Ihrer Leistung noch mit den Anforderungen der Tätigkeit in Zusammenhang zu bringen sind. Diese Eigenschaften sind etwa Abstammung, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politische Anschauung sowie nationale und/oder soziale Herkunft.

                                            (…)

                                            Die Geschlechterdiskriminierung am Arbeitsplatz ist in Großbritannien seit 1975 verboten, nachdem der Sex Discrimination Act (Gesetz gegen die Geschlechterdiskriminierung) Rechtskraft erlangte.

                                            (…)

                                            Im Frühjahr 2002 wurden Schroders Securities zu einer Rekordentschädigungssumme von 1,4 Millionen britischen Pfund aufgrund Geschlechterdiskriminierung verurteilt. Julie Bower, eine von Schroders besten Analystinnen erhielt im Jahre 1999 eine Bonuszahlung in Höhe von 25.000 Pfund, während zwei ihrer männlichen Kollegen jeweils 1,5 Millionen Pfund erhielten.
                                            Das Gericht entschied, daß die niedrige Bonuszahlung Teil eines offensichtlichen Plans darstellten, die Angestellte loszuwerden. Es verurteilte zugleich den ‚männerbündlerischen und sexistischen Umgangston’ bei Schroders, wo zum Unterhaltungsprogramm bei Firmenrepräsentationen der Besuch einschlägiger Tanzetablissements gehörte. Der Fall mag extrem erscheinen – Tatsache ist, daß Diskriminierungsklagen stark ansteigen. Die Frage lautet also: Wartet bereits in Ihrem Büro die nächste Klage?
                                            (…)

                                            Deutschland unterliegt, ebenso wie Großbritannien im vollen Umfang den entsprechenden EU Richtlinien und ihrer Jurisdiktion. Es ist also gut beraten, aus dem Vorgenannten zu lernen.
                                            In Deutschland gibt es immer noch kein Antidiskriminierungsgesetz und nur eine Handvoll fähiger Fachanwälte, die wirklich erfolgreich Diskriminierungsfälle am Arbeitsplatz vertreten. Unter Berücksichtigung der dortigen Rechtsprechung bisher und der Erfahrungen in der EU, ist als Richtwert eine Entschädigung in Höhe eines Jahresgehalts (mindestens jedoch 30.000 Euro) des diskriminierten Angestellten wirksam und sinnvoll.
                                            © Dr. Stefan Prystawik, 2006. All Rights Reserved.




                                            INTERVIEW MIT DR. ALENFELDER


                                            Tageskommentar, 20.02.2006
                                            Der tageskommentar interviewt den deutschen Antidiskriminierungsexperten,
                                            Dr. Klaus Michael Alenfelder

                                            openPR am 22.02.2006 um 08:16

                                            Bonn - Am 16.02.2006 veranstaltete der Deutsche Antidiskriminierungsverband in Zusammenarbeit mit dem European Anti – Discrimination Council, London einen Fachkongreß über die Umsetzung und Umsetzungsschwierigkeiten der europäischen Diskriminierungsverbote in Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland hat als einziges Land der europäischen Union bislang keine den Antidiskriminierungsrichtlinien entsprechenden gesetzlichen Umsetzungen durchgeführt. Der Deutsche Antidiskriminierungsverband als Dachverband und Vernetzungsstelle für vielfältige Antidiskriminierungsprojekte in Deutschland hat im Rahmen eines interdisziplinären Kongresses führende Fachvertreter aus den verschiedenen Bereichen zur Stellungnahme eingeladen. Der Deutsche Antidiskriminierungsverband ist zentraler Ansprechpartner für alle Arten von Diskriminierungen in Deutschland. Von besonderer Bedeutung für den Kongreß waren unter anderem die Anforderungen an ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz, sowie die praktischen Umsetzungsschwierigkeiten bei der Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes.
                                            Zu diesen Problemen haben wir einen der Referenten, Herrn Dr. Alenfelder befragt. Er ist der Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes, sowie President of Research Council des European Anti Discrimination Council. Er ist der führende deutsche Experte für die praktische Umsetzung des Diskriminierungsrechts und betreut zahlreiche Diskriminierungsopfer.

                                            tageskommentar: Wann rechnen Sie mit einem Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland und wie weit sind unsere europäische Nachbarn ?

                                            Dr. Alenfelder: Zunächst einmal muß man festhalten, daß ein Diskriminierungsgesetz in Deutschland auf jeden Fall in der einen oder anderen Form umgesetzt werden muß. Deutschland ist Teil der europäischen Union. Die europäische Union hat mit Zustimmung Deutschlands EU – Richtlinien erlassen, die eigentlich schon vor Jahren hätten umgesetzt werden müssen. Durch die verzögerte Umsetzung drohte Deutschland nun eine Verurteilung zu erheblichen Strafzahlungen. Im Gespräch sind Zahlungen bis zu mehreren Millionen Euro pro Tag der Nichteinführung eines entsprechenden Gesetzes. Allerdings erwarte ich, daß die europäische Kommission der neuen Bundesregierung noch etwas Zeit gibt.
                                            Dabei zu beachten: Deutschland ist der einzige Staat in der europäischen Union, der die Antidiskriminierungsrichtlinien noch nicht umgesetzt hat. Selbst die neuen EU – Mitgliedsstaaten haben bereits entsprechende Gesetze eingeführt. Auf internationaler Ebene ist kaum nachvollziehbar warum die Umsetzung in Deutschland so schwierig sein soll.

                                            tageskommentar: Liegt es vielleicht daran, daß der ursprüngliche Gesetzesentwurf für das Antidiskriminierungsgesetz von der Rot – Grünen – Koalition stammte und zu viele grüne Wunschvorstellungen aufgenommen wurden?

                                            Dr. Alenfelder: In der Diskussion wurde immer wieder behauptet, der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes gehe weit über die EU – Richtlinie hinaus. Das ist, jedenfalls für den Bereich des Arbeitsrechts, falsch. Die ernsthafte Diskussion bezieht sich nur auf den Bereich Zivilrecht und da geht es um die Frage, ob im allgemeinen Zivilrecht auch die Diskriminierung wegen Behinderung oder sexueller Identität verboten sein soll. Diese beiden Punkte könnten ausgeklammert werden.
                                            Ansonsten sind die Vorschriften der EU – Richtlinien eindeutig und im Gesetzesentwurf auch so umgesetzt, daß eine wesentliche Einschränkung nicht mehr möglich ist.
                                            Was mich an der ganzen Diskussion erstaunt, ist der Zeitpunkt. Die EU – Richtlinien wurden überwiegend im Jahre 2000 erlassen. Zu dieser Zeit hätte die damalige Opposition gegen die Zustimmung der Bundesregierung zu den Richtlinien protestieren können. Nach Zustimmung zu den EU – Richtlinien war die Umsetzung nicht mehr zu vermeiden. Im Prinzip geht es hier um eine Gespensterdiskussion. Auch die informierten Gegner eines Antidiskriminierungsgesetzes wissen, daß sie dieses nicht mehr verhindern können.
                                            Oder genauer: Wer um jeden Preis das Antidiskriminierungsgesetz verhindern will, muß aus der EU austreten oder alle anderen Mitgliedsstaaten dazu überreden, gleichfalls die EU – Richtlinien zurückzuziehen. Beides scheint wenig wahrscheinlich.

                                            tageskommentar: Brauchen wir überhaupt ein Antidiskriminierungsgesetz. Ist Diskriminierung überhaupt ein Problem in Deutschland?

                                            Dr. Alenfelder: Ich selbst bin Arbeitsrechtler und in meiner Praxis muß ich immer wieder feststellen - Diskriminierung gibt es gerade am Arbeitsplatz. Ich erlebe immer wieder Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern, von Frauen, insbesondere Frauen mit Kindern, Behinderten und Ausländern. Das ist natürlich keine abschließende Aufzählung. Aber gerade in diesem Bereich wird besonders offen diskriminiert.
                                            Werfen Sie einen Blick auf die Stellenanzeigen - gesucht werden junge dynamische Mitarbeiter, nicht älter als 25 Jahre, vorzugsweise mit zwei abgeschlossenen Hochschulstudiengängen. Gleichzeitig weiß ich durch zahlreiche Gespräche mit Personalchefs, daß in den meisten Firmen klare Regelungen bestehen. Niemand über 50, 55 oder teilweise sogar 35 Jahre darf eingestellt werden. In den meisten deutschen Firmen gibt es heute keinen Arbeitnehmer mehr, der älter ist als 60 Jahre. Gleichzeitig soll die Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre erhöht werden und aufgrund des Bevölkerungsrückgangs rechnet man bereits in wenigen Jahren mit einem erheblichen Mangel an geschulten Mitarbeitern. Schon aus diesen Gründen ist es dringend erforderlich, die flächendeckende Altersdiskriminierung anzugehen.

                                            tageskommentar: Viele Kritiker sind der Meinung, ein Gesetz kann eine Grundeinstellung nicht ändern. Das ganze Vorhaben sei verfehlt und könne den Opfern von Diskriminierung nicht helfen. Kann denn ein Gesetz Diskriminierung verhindern?

                                            Dr. Alenfelder: Diese Frage stellt sich natürlich für alle Bereiche. Es gibt das Verbot, falsch zu parken, dennoch wird falsch geparkt. Es gibt das Verbot Steuern zu hinterziehen, dennoch werden Steuern hinterzogen. Wie Sie sehen – ein Gesetz einzuführen, heißt noch nicht, ein Fehlverhalten für alle Zeiten abzuschaffen. Aber es geht doch hier um zweierlei: Einmal soll dem Opfer ermöglicht werden seine finanziellen Verluste als Schadensersatz geltend zu machen, zum anderen soll potentiellen Diskriminierern verdeutlicht werden, was du tust ist verboten, es ist falsch, wird mißbilligt und es kostet dich Geld. Genau letzteres ist natürlich für viele Unternehmen ein Ansatzpunkt. Wenn eine Diskriminierung mit entsprechend scharfen Sanktionen gekoppelt wird, dann ist es für Unternehmen billiger, nicht zu diskriminieren als weiterhin ältere Arbeitnehmer, Frauen, Behinderte u.a. zu benachteiligen. Dies ist ein Aspekt der im US – amerikanischen Recht sehr stark berücksichtigt wird. Dies erklärt auch die aus europäischer Sicht teilweise erschreckend hohen Schmerzensgeldurteile, die in den USA gefällt werden. Insgesamt erwarte ich eine deutliche Verbesserung für die Diskriminierten. Allerdings im Laufe der nächsten Jahre und nicht innerhalb von Monaten. Entscheidend ist aber, daß Diskriminierungen effizient verfolgt werden können.

                                            tageskommentar: Was setzt denn eine effiziente Regelung voraus?

                                            Dr. Alenfelder: Die Wirksamkeit des Gesetzes hängt von 2 Faktoren ab:



                                            * 1. Höhe des Schmerzensgeldes, also Effizienz der Sanktion
                                            * 2. Anforderung an die Beweislast



                                            Zunächst zum Schmerzensgeld: In Deutschland neigen immer noch zahlreiche Richter dazu, minimale Schmerzensgeldsummen zuzuerkennen. Im Zusammenhang mit der Diskriminierung ergibt sich dabei allerdings ein Problem. Die EU – Richtlinien verlangen zwingend ein abschreckend hohes Schmerzensgeld als Sanktion für eine Diskriminierung. Sinn ist es, effiziente Vorschriften zu schaffen. Wird Diskriminierung ähnlich scharf geahndet wie falsch parken, kann von einer effizienten Umsetzung nicht gesprochen werden. Je unangenehmer die Folgen bei einer Diskriminierung für den Täter sind, desto wahrscheinlicher unterläßt er diese Diskriminierung. Die herrschende Meinung in Deutschland geht davon aus, daß jede Diskriminierung mit einem Schmerzensgeld in Höhe eines Jahresgehaltes zu ahnden ist. Mindestens aber sollen dem Opfer 30.000,00 € zugesprochen werden, um eine Billigdiskriminierung von Geringverdienern zu verhindern.



                                            Ein weiterer wichtiger Grund für die Effizienz des Gesetzes ist die Frage der Beweislast. Zwingend vorgeschrieben ist durch die EU – Richtlinie eine Erleichterung der Beweislast. Das Opfer muß nur noch glaubhaft machen diskriminiert worden zu sein. Gelingt dies, muß der Täter nachweisen, daß keine Diskriminierung stattgefunden hat bzw. daß diese ausnahmsweise durch zwingende sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Allerdings erlebe ich bei deutschen Gerichten, jedenfalls in den unteren Instanzen derzeit eine große Zurückhaltung was die Frage der Glaubhaftmachung betrifft. Es ist dabei zu bedenken, daß der Ansatz des Diskriminierungsrechts in Deutschland eher als ungewohnt und fremdartig abgelehnt wird. Da besteht die Tendenz, eine Glaubhaftmachung in Anforderung zu stellen, die praktisch nicht zu erfüllen sind. Ohne schriftliches Geständnis des Täters ist es daher zurzeit noch schwer, eine Diskriminierung glaubhaft zu machen. Aber diese Urteile unterer Instanzen sind ein klarer Verstoß gegen die EU – Richtlinien. Diese Verstöße werden nötigenfalls vom europäischen Gerichtshof korrigiert werden.



                                            Zu einer effizienten Umsetzung des Diskriminierungsverbote gehört demnach auch eine entsprechende Ausgestaltung der Beweislast. Insbesondere muß zu der allgemeinen Erleichterung durch Glaubhaftmachung das Gebot hinzutreten, daß der Arbeitgeber die Inforationen, die ausschließlich in seiner Hand sind offenlegt. Nehmen wir ein Beispiel: eine Mitarbeiterin behauptet, sie erhalte als Frau weniger Lohn als Männer in vergleichbarer Position. In der Regel wird es ihr nicht möglich sein, dies nachzuweisen. Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine Klausel wonach die Verträge vertraulich sind. Legt also ein Kollege offen, daß er mehr verdient als seine Kollegin, verstößt er gegen den Vertrag und muß mit Abmahnung, im äußersten Fall sogar mit Kündigung rechnen.

                                            Unter diesen Voraussetzungen ist kein Kollege bereit, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Es ist dem Opfer einer Lohndiskriminierung in aller Regel noch nicht einmal möglich festzustellen, daß eine solche Diskriminierung überhaupt vorliegt. Daher ist diese Offenlegungspflicht Grundvoraussetzung für eine effiziente Umsetzung des Diskriminierungsverbotes. Sie entspricht im übrigen der allgemeinen anerkannten abgestuften Darlegungs – und Beweislast wie sie beispielsweise bei Sozialauswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung regelmäßig von den Arbeitsgerichten angewandt wird.
                                            Außerdem muß es ausreichen, wenn das Opfer eine „diskriminierende Grundeinstellung“ des Arbeitgebers glaubhaft macht. Dies kann er durch Indizien, wie negative Äußerungen über bestimmte Gruppen in der Werbung, bei Besprechungen beispielsweise. Gelingt ihm diese Glaubhaftmachung, ist ohne weiteres anzunehmen, daß eine nachteilige Maßnahme gegen einen Angehörigen dieser vom Arbeitgeber allgemein diskriminierten Gruppe auch in diesem speziellen Fall diskriminierend ist. Der Arbeitgeber muß dann beweisen, daß er in diesem speziellen Fall nicht diskriminiert hat.

                                            tageskommentar: Belastet denn ein Diskriminierungsgesetz die Unternehmen nicht mit zu großen Anforderungen?

                                            Dr. Alenfelder: Sicherlich wird es erhebliche Änderungen in der Personalarbeit geben. Dies ist ein Zusatzaufwand, den viele Unternehmen scheuen. Allerdings gibt es sehr positive Erfahrungen mit der konsequenten Umsetzung von Diskriminierungsverboten in Unternehmen. Dort haben sich Arbeitseffizienz und Zufriedenheit gleichermaßen gesteigert.



                                            Ein Tagebuch erleichtert den Mobbing-Nachweis

                                            Bonner General Anzeiger, 16.02.2006
                                            Der Antidiskriminierungsverband mit Sitz in Siegburg setzt sich gegen Benachteiligungen in der Berufswelt ein - Viele EU-Richtlinien sind in Deutschland noch immer nicht umgesetzt - Am Donnerstag stellt sich der Verband in Bonn vor

                                            Von Margit Warken

                                            Siegburg. Manchmal ist die Sache, sprich Diskriminierung, eindeutig, weil sie schwarz auf weiß geschrieben steht: Lautet etwa eine Stellen-Ausschreibung "Schlosser gesucht", ohne den Zusatz (männlich/weiblich), und wird eine Bewerberin um den Job abgelehnt, birgt das Gefahren für das Unternehmen, das einen neuen Mitarbeiter sucht.

                                            Die Frau hat selbst dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie nachweisbar schlechter qualifiziert ist als der eingestellte männliche Bewerber. In diesem Fall ist das Schmerzensgeld auf drei Monatsgehälter der ausgeschriebenen Stelle begrenzt.

                                            Ist die Bewerberin gar besser qualifiziert, besteht keine Obergrenze für die Summe. Die dafür verbindlichen Richtlinien der Europäischen Union verlangen jedoch eine "abschreckende" Wirkung des Schmerzensgeldes.

                                            Doch häufig ist eine Benachteiligung nicht so leicht nachzuweisen. "Das hat auch damit zu tun, dass in Deutschland noch längst nicht alle Vorgaben der EU, die Diskriminierung untersagen, umgesetzt worden sind. Eigentlich hätte das bereits geschehen müssen", weiß Susanne Witt. Als Verwaltungsleiterin eines Bonner Bildungsinstituts ist die Siegburgerin Fachfrau in Sachen Personalentwicklung.

                                            Gegen die Benachteiligung bestimmter Gruppen in der Arbeitswelt, wie etwa die von Frauen, Behinderten oder Ausländern, hat sie sich schon immer gewehrt. Und deswegen gründete sie vor etwa einem Jahr mit Gleichgesinnten den Deutschen Antidiskriminierungsverband (DADV).

                                            Der Verein mit Sitz in der Kreisstadt berät sowohl Opfer von Benachteiligungen als auch Arbeitgeber, damit sie eben diese vermeiden. Denn: "Diskriminierung schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Unternehmen, da sie häufig nicht den objektiv besten Bewerber einstellen", sagt Witt.

                                            Die 42-jährige Mutter von fünf Kindern ist Vorsitzende des Vereins, der etwa 125 Mitglieder zählt. Ihre Mitstreiter sind erfahrene Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Gewerkschafter und Arbeitgeber. Zudem unterstützen Arbeitsrechtler und Psychologen die Arbeit des Verbandes.

                                            Der Verband stellt seine Tätigkeit am Donnerstag ab 10 Uhr bei der Konferenz "Stop Discrimination '06 - Probleme und Lösungen" an der Friedrich-Ebert-Allee 38 in Bonn vor. Über die rechtlichen Vorgaben und die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots in der Praxis referiert Klaus Michael Alenfelder.

                                            Für den Verband berät der Fachanwalt für Arbeitsrecht Menschen, die in ihrem Berufsalltag diskriminiert werden. "Dazu gehört unter anderem Mobbing", sagt der Bonner. Wer so etwas erlebt, der sollte einige Tipps befolgen. Nur so können dem Arbeitgeber gegenüber Rechte geltend gemacht werden. "Man muss sich vor der häufig bezweckten Eigen-Kündigung hüten. Denn damit verwirkt der Arbeitnehmer seine Rechte, wie etwa das auf eine Abfindung."

                                            Auch Susanne Witt gibt den Betroffenen in Gesprächen Ratschläge mit auf den Weg. Wer etwa eine Diskriminierung oder Mobbing nachweisen will, der sollte genaue Aufzeichnungen über die Geschehnisse am Arbeitsplatz führen. "Allerdings nicht auf dem Büro-PC, denn da verschwinden schnell mal die betreffenden Dateien."

                                            Wie Witt und Alenfelder beklagt auch Stefan Prystawik, Leiter des europäischen Antidiskriminierungsrates in London, die schleppende Umsetzung der EU-Richtlinien in Deutschland. "Da sind einige Staaten, wie etwa Großbritannien, sehr viel weiter. Mit ein Grund dafür ist auch, dass unser Alltag hierzulande sehr vorurteilsbelastet ist", sagt der Soziologe.

                                            Dennoch bleibt Susanne Witt optimistisch: "Ich glaube, dass wir mit der Arbeit unseres Verbandes auf einem guten Weg sind. Früher oder später müssen die EU-Richtlinien auch in Deutschland umgesetzt werden."

                                            Weitere Informationen: www.dadv.eu

                                            (16.02.2006)