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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSRECH
 

Der Deutsche Antidiskriminierungsverband unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht e.V. (DGADR). Die DGADR ist eine Plattform, die interessierten Juristinnen und Juristen (Anwälte, Unternehmensjuristen etc.) und insbesondere mit Arbeitsrecht vertrauten Personen (Betriebsrat, Personalrat, Personalverantwortliche u.a.) den fachlichen Austausch zum Thema Diskriminierung und Antidiskriminierungsrecht in Theorie und Praxis ermöglichen soll.