Der Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen, erläuterte die juristischen Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die praktische Umsetzung. Jansen, der auch der Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen ist, betonte die Bedeutung einer abschreckend hohen Entschädigung bei Diskriminierungen, um potentielle Täter abzuschrecken. Die bislang im Regelfall für ausreichend gehaltene Summe von einem Jahresgehalt mindestens aber 30.000 € sei bei Großunternehmen – so Jansen – zu niedrig. Hier seien 2 % des Jahresumsatzes anzusetzen.