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 DISKRIMINIERUNG
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DISKRIMINIERUNG
 

Das Diskriminierungsrecht ist in Deutschland ein neues Rechtsgebiet. Auf Druck der Europäischen Union wurde am 18.08.2006 in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt. Opfer von Diskriminierung erhalten, vor allem im Arbeitsrecht, zahlreiche Rechte, wie z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Damit drohen Arbeitgebern und Unternehmern empfindliche finanzielle Risiken.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Antidiskriminierungsrecht für den Bereich Arbeitsrecht.

Bitte beachten Sie:

Die Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl der Gerichtsentscheidungen und der noch nicht entschiedenen Probleme kann keinerlei Haftung für diese Informationen übernommen werden.

Die Informationen wurden zusammengestellt von Prof. Dr. Alenfelder, dem Rechtsexperten des DADV

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