Das Diskriminierungsrecht ist in Deutschland ein neues Rechtsgebiet. Auf Druck der Europäischen Union wurde am 18.08.2006 in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt. Opfer von Diskriminierung erhalten, vor allem im Arbeitsrecht, zahlreiche Rechte, wie z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Damit drohen Arbeitgebern und Unternehmern empfindliche finanzielle Risiken.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Antidiskriminierungsrecht für den Bereich Arbeitsrecht.
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